Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler und Kollegen betreffend Änderung des Einkommensteuergesetzes bezüglich Absetzbarkeit von Spenden für soziale Zwecke
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem das Einkommensteuergesetz dahingehend geändert wird, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für humanitäre, soziale und ökologische Zwecke sowie für Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Ergebnisse der oben angeführten Arbeitsgruppe ermöglicht wird.“
*****
Danke. (Beifall beim BZÖ.)
19.33
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und ausreichend unterstützt. Er steht auch in einem inhaltlichen Zusammenhang und wird daher auch mit verhandelt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler und Kollegen
zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 674/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert wird (516 d.B.)
betreffend Änderung des Einkommensteuergesetzes bezüglich Absetzbarkeit von Spenden für soziale Zwecke
Grundsätzlich sind Spenden als freiwillige Zuwendungen nicht abzugsfähig. Aufgrund gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden an die in § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 genannten Einrichtungen vor allem für Forschungsaufgaben und der Erwachsenenbildung dienende Lehraufgaben als Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Höchstgrenze dabei beträgt 10 % des Vorjahresgewinnes oder des Einkommens.
Ein Engagement im sozialen und entwicklungspolitischen Bereich wird hingegen im österreichischen Steuerrecht leider kaum berücksichtigt. So ist Österreich neben Finnland das einzige Land im EU 15-Vergleich, in dem es keine Absetzmöglichkeiten für freiwillige Zuwendungen im sozialen Bereich gibt.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite