Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 245

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Eine im Jahr 2002 vom damaligen Bundesminister Haupt in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für soziale Zwecke zu einem maximalen Steuerausfall von 48,8 Mio. € (Soziales 33,2 Mio. €; EZA 15,6 Mio. €) führen würde. Demgegenüber würde jedoch der zusätzliche Wohlfahrtsge­winn durch das gesteigerte Aufkommen von freiwilligen Zuwendungen und Spenden (plus 2,5 % bei Privaten bzw. plus 8,5 % bei Unternehmen) den Steuerausfall innerhalb von 5 Jahren kompensieren.

Eine daraufhin eingesetzte Arbeitsgruppe, die sich mit der steuerlichen Absetzbarkeit von sozialen Spenden befasste hatte zum Ergebnis, dass bei der Absetzbarkeit von Spenden für humanitäre, soziale und ökologische Zwecke sowie für Entwicklungszu­sammenarbeit von bis zu 10 % des Jahresgewinns bei Unternehmen beziehungsweise des Jahreseinkommens bei Privaten auszugehen wäre.

Zur Umsetzung dieser guten Investition in mehr Solidarität stellen die unterfertigten Ab­geordneten daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend dem Nationalrat einen Ge­setzesentwurf vorzulegen, mit dem das Einkommensteuergesetz dahingehend geän­dert wird, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für humanitäre, soziale und ökologische Zwecke sowie für Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Ergebnisse der oben angeführten Arbeitsgruppe ermöglicht wird.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Jakob Auer mit 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.33.48

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Staatssekretär! Frau Präsidentin! Meine Da­men und Herren! Zum Investmentfondsgesetz halte ich fest: Der Anlegerschutz bleibt gewahrt, die Rechtsklarheit und die Transparenz für Anleger werden erhöht, und das ist entscheidend.

Entscheidend ist auch, wie es mit der Wettbewerbsfähigkeit für österreichische Invest­mentfonds unter Wahrung des Anlegerschutzes ausschaut. Hier ist eine deutliche Ver­besserung gegeben, und damit ist es möglich, die Anpassung des österreichischen In­vestmentfondsgesetzes an die anderen Staaten des EWR und die Wettbewerbsfähig­keit österreichischer Fonds zu erhalten.

Zum Versicherungsaufsichtsgesetz: Zur Berechnung der bereinigten Eigenmittelaus­stattung im Konzernabschluss ist nach den internationalen Bilanzierungsvorschriften die Schwankungsrückstellung zwingend abzuziehen. Das ist bis jetzt ein entscheiden­der Nachteil gewesen. Es ist besser, meine ich, dass die österreichischen Headquar­ters der Versicherungsunternehmen in Österreich bleiben. Damit erhalten sie Arbeits­plätze und zahlen die Steuern in Österreich.

 


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