Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 246

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Wir stimmen diesen Punkten gerne zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort kommt Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie haben das Wort.

 


19.35.08

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Ich möchte zum Kollegen Rossmann nur sagen, dass im Interesse des Kleinanle­gerschutzes auch in Zukunft natürlich die deutsche Sprache verwendet wird, aber dass bestimmte Bescheinigungen der Behörden – das ist ganz wichtig: der Behörden! – auch in englischer Sprache abzufassen sein werden. Daher ist hier keine Einschrän­kung des Anlegerschutzes gegeben.

Das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Kapital­marktgesetz dienen ja eigentlich der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der öster­reichischen Firmen. Daher, glaube ich, sind wir auch einhellig der Auffassung, dass man diesen Gesetzen die Zustimmung geben soll. Es ist die Wahrung des Anleger­schutzes gewährleistet, und vor allem schafft dieses Gesetz auch eine Auslegungssi­cherheit beim Gemeinschaftsrecht – das, glaube ich, ist ein sehr wichtiger Bereich, wenn man grenzüberschreitend tätig werden will – und dient letztlich der Umsetzung der EU-Richtlinien, die wir vorzunehmen haben.

Insgesamt, glaube ich, kann man feststellen, dass durch eine Mindestinvestmentsum­me von 250 000 € eigentlich auch eine gewisse Großzügigkeit gegeben ist, weil ja so­zusagen die Summe allein einen gewissen Schutz mit sich bringt. Darüber hinaus glau­be ich, dass wir uns noch mit einigen Fragen im Kapitalmarktbereich zu beschäftigen haben, wie zum Beispiel mit Private Equity, Hedgefonds und all diesen neuen Finan­zierungsformen, die unkontrolliert gefährlich erscheinen, aber auf europäischer Ebene umgesetzt und geregelt durchaus auch sehr viel dazu beitragen können, um jenes Eigenkapital zu ersetzen, das von den jeweiligen Eigentümern nicht aufgebracht wer­den kann.

Daher, glaube ich, soll man es nicht nur unter dem Aspekt der Gefährlichkeit sehen, sondern auch als Chance, neue Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen. – Ich danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.37.36

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Investmentfondsgesetzes folgt einer europäi­schen Anpassung mit dem Ziel, mehr Transparenz, mehr Schutz für Anleger, mehr Rechtssicherheit und mehr Klarheit für eine einheitliche Auslegung zu erreichen, was zweifellos der besseren Vergleichbarkeit dient und auch zu fairerem Wettbewerb füh­ren wird.

Die Novelle unterstützt Produktvielfalt, die in Verbindung mit Transparenz und Rechts­klarheit zweifellos dem Konsumenten zugute kommen wird, ebenso wie gesicherte rechtliche Rahmenbedingungen das reibungslose Funktionieren des Kapitalmarktes und das Vertrauen der Öffentlichkeit fördern. Vertrauen kann auch Investitionen ver-


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