Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 250

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

fend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (517 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (450 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerumgehung samt Protokoll (518 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (461 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Abänderung des am 13. Jänner 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen (519 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schieder. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.48.18

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In aller Kürze ein paar Anmer­kungen zu dieser Novelle des Konsulargebührengesetzes. Es geht darum, dass, wenn ein Kind auf die Welt kommt, die notwendigen Dokumente und Schriften normalerweise bis zum zweiten Geburtstag dieses Kindes gebührenfrei sind, ohne Entrichtung von Stempelgebühren und anderen Gebühren ausgestellt werden, also Dokumente wie Ge­burtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise und Reisedokumente.

Allerdings ist es nicht so, wenn diese Dokumente im Ausland ausgestellt werden. Da fallen nach dem Konsulargebührengesetz eben bislang Gebühren an, und es wäre sinnvoll, das anzugleichen, also dass es so ist, wie wenn man die Dokumente im In­land ausstellen lässt, und keine Gebühren anfallen.

Ich halte diese Novelle daher für sehr gut, und es wäre auch im Sinne der Betroffenen, wenn man bis zum Inkrafttreten des Gesetzes mitunter auf die Einhebung dieser Ge­bühren verzichten würde beziehungsweise diese stunden würde.

Den zweiten Punkt, den ich in aller Kürze ansprechen möchte, ist das Doppelbesteue­rungsabkommen mit Albanien, das wir heute hier diskutieren. Es ist insofern bedeu­tend, weil es derzeit keine Regel gegeben hat. Mit diesem Doppelbesteuerungsabkom­men kommt eine Regel, die dem OECD-Musterabkommen entspricht.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite