Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 251

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Dieses Abkommen ist aber auch ein wichtiger Schritt zur Intensivierung der Wirt­schaftsbeziehungen Österreichs mit Albanien und damit auch zur Stabilität sowohl Albaniens als auch der Balkanregion an sich. Ich halte es daher nicht nur für eine wirt­schafts- und finanzpolitisch richtige und wichtige Sache, sondern auch für einen wichti­gen Beitrag im außenpolitischen Sinne für die Stabilität und die Entwicklung des Bal­kans.

Ich freue mich, dass das Abkommen schon im Ausschuss einhellige Zustimmung ge­funden hat, und es wird hoffentlich heute auch hier die notwendige Mehrheit finden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.50.19

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Was die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens einerseits, aber insbeson­dere das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien anlangt, kann ich mich eigentlich den Ausführungen meines Vorredners Andreas Schieder anschließen. Es ist ein Abkommen, das insofern bedeutend ist, als es Ausdruck verbesserter Wirtschafts­beziehungen zwischen Österreich und Albanien ist. Es bietet Österreich Chancen als Zielland für Investitionen von Auslandsunternehmen einerseits, aber umgekehrt natür­lich auch Chancen für Investitionen von österreichischen Investoren in Albanien. Inso­fern ist das ein Fortschritt, der in dieser Hinsicht sehr zu begrüßen ist.

Sehr zu begrüßen ist natürlich auch das Gleichstellen von im Inland geborenen Kin­dern mit im Ausland geborenen Kindern hinsichtlich der Gebührenbefreiung bei Gebur­ten, wie sie sich jetzt in der Novellierung des Konsulargebührengesetzes niederschlägt.

Eine Frage ist aber bezüglich des Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Finanzaus­schuss noch offen geblieben, die ich an den Herrn Staatssekretär gestellt habe. Wir haben da über die Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens im Zusammen­hang mit dem Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer gesprochen. Da hat er mir geantwortet, dass hier eine Lösung im Entstehen ist. Gleichzeitig habe ich aber auch eine Frage gestellt, wie es denn mit dem Auslaufen der Erbschafts- und Schen­kungssteuer und dem Versuch des Reparierens der Lücken, die dadurch entstehen, im Rahmen des Entwurfes eines Schenkungsmeldegesetzes steht, das jetzt in Begutach­tung geschickt worden ist.

Dort hat mich nämlich ein Punkt – es gibt mehrere Punkte, ich möchte aber nur einen Punkt hier herausgreifen – schon ein bisschen sprachlos gemacht, nämlich, dass die Privatstiftungen steuerlich weiter begünstigt werden sollen. Es ist in diesem Entwurf vorgesehen, dass in die Stiftung eingebrachtes Vermögen, sofern es nach dem Aus­laufen des Erbschafts- und Steuerschenkungsgesetzes eingebracht wird, steuerfrei ist, wenn es später den Begünstigten zugewendet wird. Damit fällt eigentlich der einzige Nachteil weg, mit dem die Steuerprivilegien in der Stiftung bisher begründet worden sind. Das ist mir gänzlich unverständlich. Dadurch werden die Privatstiftungen privile­giert gegenüber den Kapitalgesellschaften, die dieses Privileg nicht haben und nicht genießen.

Wenn dieser Entwurf tatsächlich Gesetz werden sollte, so ergibt sich eine Besteuerung für Kapitalvermögen, das steuerschonend in den Stiftungen geparkt wird. Damit würde


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