Dieses Abkommen ist aber auch ein wichtiger Schritt zur Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs mit Albanien und damit auch zur Stabilität sowohl Albaniens als auch der Balkanregion an sich. Ich halte es daher nicht nur für eine wirtschafts- und finanzpolitisch richtige und wichtige Sache, sondern auch für einen wichtigen Beitrag im außenpolitischen Sinne für die Stabilität und die Entwicklung des Balkans.
Ich freue mich, dass das Abkommen schon im Ausschuss einhellige Zustimmung gefunden hat, und es wird hoffentlich heute auch hier die notwendige Mehrheit finden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.49
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.50
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Was die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens einerseits, aber insbesondere das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien anlangt, kann ich mich eigentlich den Ausführungen meines Vorredners Andreas Schieder anschließen. Es ist ein Abkommen, das insofern bedeutend ist, als es Ausdruck verbesserter Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Albanien ist. Es bietet Österreich Chancen als Zielland für Investitionen von Auslandsunternehmen einerseits, aber umgekehrt natürlich auch Chancen für Investitionen von österreichischen Investoren in Albanien. Insofern ist das ein Fortschritt, der in dieser Hinsicht sehr zu begrüßen ist.
Sehr zu begrüßen ist natürlich auch das Gleichstellen von im Inland geborenen Kindern mit im Ausland geborenen Kindern hinsichtlich der Gebührenbefreiung bei Geburten, wie sie sich jetzt in der Novellierung des Konsulargebührengesetzes niederschlägt.
Eine Frage ist aber bezüglich des Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Finanzausschuss noch offen geblieben, die ich an den Herrn Staatssekretär gestellt habe. Wir haben da über die Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer gesprochen. Da hat er mir geantwortet, dass hier eine Lösung im Entstehen ist. Gleichzeitig habe ich aber auch eine Frage gestellt, wie es denn mit dem Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer und dem Versuch des Reparierens der Lücken, die dadurch entstehen, im Rahmen des Entwurfes eines Schenkungsmeldegesetzes steht, das jetzt in Begutachtung geschickt worden ist.
Dort hat mich nämlich ein Punkt – es gibt mehrere Punkte, ich möchte aber nur einen Punkt hier herausgreifen – schon ein bisschen sprachlos gemacht, nämlich, dass die Privatstiftungen steuerlich weiter begünstigt werden sollen. Es ist in diesem Entwurf vorgesehen, dass in die Stiftung eingebrachtes Vermögen, sofern es nach dem Auslaufen des Erbschafts- und Steuerschenkungsgesetzes eingebracht wird, steuerfrei ist, wenn es später den Begünstigten zugewendet wird. Damit fällt eigentlich der einzige Nachteil weg, mit dem die Steuerprivilegien in der Stiftung bisher begründet worden sind. Das ist mir gänzlich unverständlich. Dadurch werden die Privatstiftungen privilegiert gegenüber den Kapitalgesellschaften, die dieses Privileg nicht haben und nicht genießen.
Wenn dieser Entwurf tatsächlich Gesetz werden sollte, so ergibt sich eine Besteuerung für Kapitalvermögen, das steuerschonend in den Stiftungen geparkt wird. Damit würde
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