Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 252

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sich sehr klar zeigen, wer sich hier durchsetzt und wessen Interessen vertreten wer­den, nämlich die Stiftungslobbyisten im Dienste der Superreichen dieses Landes. – Danke sehr. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Haimbuchner: Wann sol­len wir applaudieren, weil die Kollegen von den Grünen sind nicht mehr herinnen?!)

19.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Weinzinger mit 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.53.42

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rossmann, Sie haben das alles sehr gut auf den Punkt gebracht, auch Ihr Vorredner hat das hervorragend auf den Punkt gebracht, ich bringe es auch auf den Punkt. Natürlich sind wir dafür, dass diese Befrei­ung von den Gebühren auch für Auslandsösterreicher, für im Ausland geborene Kinder gelten soll. Das Einzige, was mich daran ein bisschen irritiert, ist, dass man da jetzt erst daraufgekommen ist und nicht bei der Änderung dieses Bestandes ursprünglich schon, dass man nicht sofort dieses Gebührenrecht entsprechend geändert hat. – Das ist das eine.

Das Zweite: Das Konsulargebührengesetz hätte man damals sofort auch mitändern sollen. Da ist offensichtlich die Frau Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten – oder wie sie sich heute nennt –, also die Frau Außenministerin nicht rechtzeitig darauf­gekommen. Sie sollte eigentlich überhaupt da sein, denn alle drei Punkte, die wir hier behandeln, sind ja Punkte, die das Außenministerium betreffen. Sie ist nicht da. Wir werden aber trotzdem zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.55.11

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Da­men und Herren! Diese drei Tagesordnungspunkte wurden ausreichend dargelegt und kommentiert. Wir werden, wie schon im Ausschuss, unsere Zustimmung geben. – Dan­ke. (Beifall beim BZÖ.)

19.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.55.29

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Mei­ne Damen und Herren! Natürlich stimmen auch wir zu, damit das einmal klargestellt ist. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Allerdings habe ich mich schlaugemacht: Was sind denn eigentlich diese Gebühren bei der Geburt eines Kindes? – Das Erste, was so ein Kind braucht, ist die Geburtsurkun­de. Die ist nach wie vor nicht gebührenfrei, denn es sind nur die Bundesgebühren ge­löscht worden, nicht aber jener Teil dieser Gebühr, der bei der Gemeinde verbleibt: 8,70 €. Die Gemeinde hat daran einen Anteil von 2,10 €. (Zwischenruf des Abg. Groß­ruck.) – Der Herr Großruck ist großzügig, der verlangt das nicht. Herr Großruck, aller­dings kennst auch du den Erlass, in dem steht, dass die Gemeinden verpflichtet sind,


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