19.59
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Ich will nur kurz auf zwei Punkte eingehen, die am Rande der Diskussion hier gebracht worden sind. Erstens: Herr Abgeordneter Rossmann, das Schenkungsmeldegesetz ist noch nicht Gegenstand der Behandlung hier. Es gibt einen Begutachtungsentwurf, der seitens des Bundesministers für Finanzen ausgesendet wurde, der noch nicht abgestimmt ist und auch noch nicht im Ministerrat beschlossen wurde.
Zweitens: Die Begutachtungsfrist endet am 11. April 2008, somit in wenigen Tagen. Schauen wir uns an, wie die Stellungnahmen dazu ausschauen!
Drittens: Wenn Sie den sogenannten Mausefalleneffekt ansprechen, nämlich den Effekt, dass zugewendetes Stiftungskapital bewusst nur mit einer hohen Besteuerung wieder entnommen werden soll, weil sonst die Stiftung ausschließlich Privilegien hat, darf ich daran erinnern, Herr Abgeordneter Rossmann, dass ja, wenn das Gesetz so käme, eine Stiftungseingangsbesteuerung mit weiterhin 5 Prozent gegeben ist, die es bei allen anderen Zuwendungen dann nicht mehr gäbe. In diesem Sinne davon zu sprechen, dass allein ein Privileg für die Stiftung vorhanden wäre, wäre objektiv und sachlich unrichtig.
Was die zweite Fragestellung des Abgeordneten Gaßner betrifft: Diese ist natürlich richtig. Was haben wir davon, wenn wir Maßnahmen auf Bundesebene setzen, wenn dann die Gemeinden Schwierigkeiten haben, ähnliche Maßnahmen nachzuvollziehen, weil in der Auseinandersetzung mit dem eigenen Bundesland de facto der Druck auf die Gebührenerhöhung da ist?
Ich bitte um Verständnis dafür, dass der Bund seine Finanzausgleichsverhandlungen nicht sozusagen namens der Gemeinden gegen die Länder führen kann. Was wir tun können, ist, unter Rücksichtnahme auf die besondere finanzielle Anspannung dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Finanzausgleichs entsprechende Mittel bereitstehen. Wir haben das in diesem Finanzausgleich getan. Ich darf daran erinnern, dass dieses Jahr ja noch der alte Finanzausgleich gelten würde. Es sind insgesamt 53 Millionen € mehr für die Gemeinden. Das ist ein Betrag von über 700 Millionen Schilling. Dieser steigt ab dem drittfolgenden Jahr an, ab jetzt nämlich noch einmal um über 100 Millionen auf 156 Millionen €.
Das sind bedeutende finanzielle Mittel, die den Gemeinden zukommen. Wir bemühen uns, dieser Daseinsvorsorgefunktion gerecht zu werden. Wie Sie aber selbst wissen, ist das Problem zwischen Ländern und Gemeinden ganz offen gesagt Folgendes: Hier müssen Sie die Auseinandersetzung alle miteinander als Bürgermeister mit Ihrem Landesfinanzreferenten, mit Ihrem Landeshauptmann führen und sagen: So geht es nicht, wenn die Gelder, die vorgesehen sind für die Gemeinde, nicht dort ankommen. – Der Bund kann dieses Problem aber nicht lösen.
Ich wollte an diesen Einwand an dieser Stelle erinnern. Wir können uns bemühen, etwas zu tun. Wir können aber diesen Teil der Auseinandersetzung nicht lösen. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
20.03
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
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