denz steigend ist: Im Jahr 2003 wurde zu 51 Prozent entsprochen, und im Jahr 2006 bereits zu 73 Prozent. Es wäre wünschenswert, dass da 100 Prozent erreicht werden. Interessanterweise hat gerade das Finanzministerium bei mehr als der Hälfte seiner Verordnungen keine oder nur unzureichende Angaben zu den Folgekosten gemacht. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Gemäß einer Entschließung des Nationalrates
wird der Rechnungshof auch in das Begutachtungsverfahren einbezogen. Im
Jahr 2006 wurden dem Rechnungshof insgesamt 232 Entwürfe zur
Stellungnahme vorgelegt. Es wurden aber auch Gesetze und Verordnungen
verlautbart, ohne dass dem Rechnungshof vorher Gelegenheit
zur Begutachtung gegeben wurde, so zum Beispiel bei der
„Familie & Beruf Management GmbH“.
Ich denke, es ist eine berechtigte Forderung des Rechnungshofes, dass der Pflicht zur Kalkulation der finanziellen Auswirkungen entsprochen wird. Und ich denke weiters, dass das Begutachtungsverfahren eine gute Tradition der österreichischen Gesetzgebung ist.
Ich danke dem Rechnungshof für seine vorbildliche Arbeit. (Beifall bei der SPÖ.)
21.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Reheis zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
21.04
Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Minister! Der morgige „Kurier“ titelt über die Finanzkrise, die momentan allerorten spürbar ist: „Die fatalen Folgen der Gier“: „Die vom Gewinn abhängige Bezahlung von Bankmanagern ist mitschuld an der Finanzkrise, meint die deutsche Aufsicht“. In diesem Artikel steht zum Beispiel auch: „Die gewinnabhängige Bezahlung von Top-Managern setzt den starken Anreiz, die Gewinne kurzfristig zu steigern.“
Natürlich. Aber dabei passiert nämlich Folgendes: dass diese Manager die Moral und das Gefühl offensichtlich verlieren, und damit auch die Verantwortung gegenüber dem Betrieb und auch jenen, die diese Gehälter zu bezahlen haben. Und da ist es meines Erachtens äußerst wichtig und sehr gut, dass wir hier durch den Rechnungshof die entsprechenden Untersuchungen und Prüfungen zumindest im öffentlichen Bereich durchführen können.
Im eigenen Bereich, Herr Präsident: TIWAG zahlt dem ehemaligen Landesrat Streiter, also von der ÖVP, für einen Konsulentenvertrag 18 500 € im Monat! – Das meine ich mit „Moral“: 18 500 € für einen Konsulentenvertrag, und er sagt selbst, die Inhalte dieses Vertrages seien Privatsache und „ich erledige meine Arbeiten“. – Na selbstverständlich wird er seine Arbeiten zu erledigen haben. So wird es ja nicht weitergehen.
Und daher ist die Forderung, auf jeden Fall auch diese Einrichtungen verstärkt zu untersuchen, dass die Gagen dieser Aufsichtsräte, Vorstände, Konsulenten, und wer da aller dahinter ist, wirklich lückenlos und transparent aufgedeckt werden. Da ist die Transparenz mehr als gefordert!
Und da ist es auch richtig, wenn der Landesrechnungshof – wahrscheinlich aufgrund dieses „Presse“-Artikels – jetzt Folgendes fordert: Eine Prüfung der Gagen im landesnahen Bereich wie auch bei der TIWAG, Hypo, TILAK sei für ihn denkbar. – Ich würde
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