Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 275

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kann man nachlesen, welches Wissen, welches Know-how im Rechnungshof vorhan­den ist.

Und wir haben das auch im Leistungsbericht transparent gemacht, mit der Blickrich­tung – da komme ich zu dem Punkt, den Herr Abgeordneter Kräuter erwähnt hat –, dass nunmehr dieses Modell auch von anderen Rechnungshöfen weltweit als Basis genommen wird und beispielsweise auch die UNO interessiert daran ist, um als inter­nationale Organisation in die Richtung zu gehen, eine Wissensbilanz zu erstellen. Al­so ein Schritt, den wir in die richtige Richtung gegangen sind. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Ein weiterer Punkt, wo der Rechnungshof auch wieder einen Schritt nach vorne gesetzt hat, war, dass wir im Jahr 2007 im Einvernehmen mit den Mitarbeitern einen Verhal­tenskodex entwickelt haben und auch da – im Zusammenhang mit dem UNO-Überein­kommen gegen Korruption, das seit 1. Feber 2006 in Kraft getreten ist – festgelegt ha­ben, dass eine Organisation selbst Hand anzulegen hat, damit das Bewusstsein ge­schaffen wird, um Bedienstete von Korruption und der Anfälligkeit für Korruption fern­zuhalten. Also auch da ein Schritt, so glaube ich doch, in die richtige Richtung, für den auch die INTOSAI mit ihren Richtlinien die Basis geboten hat.

In dem Zusammenhang ist überdies zu erwähnen, was auch Herr Abgeordneter Gaß­ner immer wieder anspricht: Der Rechnungshof ist hervorragend, aber was passiert mit den Empfehlungen? Werden die auch umgesetzt? – Auch da kann ich darauf hinwei­sen, dass in diesem Bericht ausgeführt ist, dass rund 85 Prozent der Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt werden. – Das heißt, ein hoher Prozentsatz, wozu Sie mit Ihren Leistungen und Ihrem Nachdruck natürlich einen Beitrag leisten, damit sich die geprüften Einrichtungen auch den Empfehlungen des Rechnungshofes anschlie­ßen und diese auch umsetzen.

Ein Beispiel dafür sind die auf der heutigen Tagesordnung stehenden Berichte zum Rat für Forschung und Entwicklung, wo 83 Prozent der Empfehlungen umgesetzt wurden und wo der Rat für Forschung und Entwicklung sogar einen Beschluss gefasst hat, die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen, und diesen Beschluss auch der Bun­desregierung und dem Nationalrat vorgelegt hat – also ein Beweis, dass die Zusam­menarbeit auch mit der geprüften Stelle funktioniert und – wenn sie funktioniert – auf fruchtbaren Boden für den Steuerzahler fällt.

Bei der feibra, die ja von Ihnen, Herr Abgeordneter Gaßner, auch angesprochen wur­de, sind 88 Prozent der Empfehlungen umgesetzt worden. Beim Auslandseinsatz und Opferschutz waren es 100 Prozent. Das zeigt, dass der Rechnungshof mit seiner Kom­petenz und auch mit seinen Empfehlungen angenommen wird und nicht nur als Prüfer, sondern auch als Berater wahrgenommen wird.

Ein Punkt, den ich noch kurz anreißen möchte, ist natürlich der Einkommensbericht. Sie haben dazu bereits ausgeführt, dass darin doch einige Punkte aufgezeigt werden, anhand deren sich zeigt, dass es teilweise nicht nachvollziehbar ist, wie Erfolgsprä­mien beziehungsweise variable Bestandteile der Bezüge bemessen werden.

Ein Beispiel dafür ist die BIG, die Bundesimmobiliengesellschaft, wo die Vorstände im Schnitt 183 900 € verdienen, wobei die BIG-Vorstände für ein Vermögen von ungefähr 8 Milliarden € als Eigentümer die wirtschaftliche Verantwortung zu tragen haben.

Auf der anderen Seite steht die ÖBB Immobilien GmbH, die nur eine Verwaltungsge­sellschaft ist, wo die Eigentümerverantwortung vom Eigentümer – sprich von der ÖBB


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