Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 276

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Infrastruktur Bau Gesellschaft – wahrzunehmen ist. Da ist es so, dass der Durch­schnittsbezug 416 300 € beträgt.

Wie sich sowohl der eine als auch der andere Bezug bemessen, ist nicht nachvollzieh­bar, weshalb der Rechnungshof in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung durch­führen wird, um darzustellen, inwieweit diese Bestandteile begründet sind und welche Kriterien angewandt werden, um diese variablen Bezugsbestandteile den Bediensteten zuzuerkennen.

Diese Prüfung wird im Jahr 2008 durchgeführt werden. Das wurde im Rahmen der De­batte schon angesprochen, zum Beispiel von den Herren Abgeordneten Kräuter und Gahr, die darauf hingewiesen haben, dass sie es für zweckmäßig erachten, in diesem Bereich Transparenz zu schaffen.

Da verweise ich nur auf die OECD-Grundsätze zur Corporate Governance, wo im Ab­schnitt 5 ausgeführt ist, dass eine zeitnahe, präzise Offenlegung der Vergütungspolitik für die Mitglieder der Geschäftsführung zweckmäßig wäre, und auch darauf hingewie­sen wird, dass die Offenlegung personenbezogener Daten zunehmend als empfeh­lenswerte Praxis betrachtet wird.

In diesem Zusammenhang sei auch noch der Corporate Governance Kodex erwähnt, der ja für die börsennotierten Unternehmungen entwickelt wurde, wo im Punkt 31 aus­geführt wird, dass die Veröffentlichung der fixen und der erfolgsabhängigen Vergütun­gen einzeln für jedes Vorstandsmitglied im Geschäftsbericht erfolgen soll. Ich denke, dass 8 Millionen Aktionäre – sprich Steuerzahler – ein Anrecht darauf haben, dass das umso mehr für die verstaatlichten Unternehmen gilt. – Ich danke für Ihre Aufmerksam­keit. (Allgemeiner Beifall.)

21.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschus­ses, den vorliegenden Bericht III-103 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschus­ses, den vorliegenden Bericht III-106 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme eintreten, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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