Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 14

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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur 1. Anfrage, 41/M, der Abge­ordneten Ursula Haubner an die Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin, meine Frage an Sie lautet:

41/M

„Wie sieht Ihr Umsetzungsplan für die im Regierungsprogramm enthaltenen Maßnah­men im Bereich des Jugendschutzes aus, zumal Sie im Familienausschuss am 4. März angekündigt haben, dass Sie das wichtigste Projekt in diesem Bereich, nämlich die Schaffung eines bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzes, in dieser Legislatur­peri­ode nun doch nicht verwirklichen wollen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Wertes Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Frau Abgeord­nete! Das Regierungsübereinkommen sieht die Einführung einer österreichweit einheit­lichen Regelung zum Jugendschutz vor. Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung in Angelegenheiten des Jugendschutzes ist aber den Ländern sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung als auch der Vollziehung die Zuständigkeit vorbehalten, und daher haben wir mit Anfang 2007 begonnen, die Länder im Anlassfall des exzessiven Alkoholgenusses durch jugendliche Menschen einzuladen, um hier mit allen Ländervertretern eine einheitliche Regelung zu erzielen.

Es hat mehrere Sitzungsrunden zu diesem Thema gegeben. Seitens meines Ressorts wurden Textvorschläge ausgearbeitet. Die Ländervertreter sprachen sich aber aus­drück­lich gegen eine einheitliche Regelung in den Jugendschutzgesetzen aus. Einvernehmen konnte in einzelnen Punkten der Obsorge und Prävention erzielt werden. Ich habe natürlich verschiedene Plattformen dafür eingerichtet, um hier weiter die Kooperation aufrechtzuerhalten, und trete auch ungeachtet dessen für die Ver­einheitlichung der Jugendschutzgesetze ein. Aus meiner Sicht lässt sich aber diese langjährige Forderung nach einheitlichen, einfachen und vor allem auch für Jugend­liche verständlichen Jugendschutzbestimmungen ausschließlich im Wege einer Verfas­sungsänderung am besten verwirklichen, da wegen der unterschiedlichen Ansichten der einzelnen Länder eine nicht verfassungsrechtlich vorgesehene Vereinheitlichung nach meiner Erfahrung der letzten eineinhalb Jahre kaum möglich sein wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haubner, bitte.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin, ich bedauere sehr, dass das nicht so ist, denn das ist der Stand, den wir auch 2006 hatten. Ich hätte gedacht, eine große Koalition würde dieses große Projekt umsetzen.

Sie haben vom exzessiven Alkoholkonsum von Jugendlichen gesprochen, Sie haben auch im Familienausschuss im Juni 2007 eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Jugendlichen angekündigt, wie etwa bessere ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, die Frage bitte!

 


Abgeordnete Ursula Haubner (fortsetzend): Daher meine Frage: In welchem Umset­zungsstadium befindet sich die Einführung von eigenen Ausweiskarten für Jugend­liche?

 


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