Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 24

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Zwerschitz? – Bitte.

 


Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Immer wieder wird vom Ring Freiheitlicher Jugend rassistisches Material publiziert, zum Beispiel gab es im Vorjahr Aufkleber, auf denen stand: „Die Indianer konnten die Einwanderer nicht stoppen ... Heute leben sie in Reservaten! Österreich zuerst!“ (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Können Sie garantieren, dass für solches Material keine Bundesmittel verwendet wer­den?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Wir haben – ich habe das bereits ausgeführt – die Zahlungen für 2008 so lange ausge­setzt, bis geprüft ist, ob diese Vorwürfe richtig sind. Wenn diese Vorwürfe nicht richtig sind, dann bekommt der Ring Freiheitlicher Jugend genau dieselbe Förderung wie jede andere jugendpolitische Organisation. Sind die Vorwürfe haltbar, dann werden wir ent­sprechend handeln.

Im Übrigen halte ich das mit allen Verdachtsmomenten so, unabhängig, wen sie betreffen. Das ist meine Verpflichtung als Aufsichtsbehörde.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Stadl­bauer, bitte.

 


Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin, auch zu diesem Thema: Laut Bundesjugendförderungsgesetz sind Projekte in der Jugendarbeit dann besonders förderwürdig, wenn sie sich mit dem Verständnis von Demokratie, mit Toleranz, mit friedlichem Zusammenleben auseinandersetzen. Jetzt ist es sehr löblich, dass Sie die ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, die Frage, bitte!

 


Abgeordnete Bettina Stadlbauer (fortsetzend): ... für 2008 eingestellt haben für den Ring Freiheitlicher Jugend. Aber welche Projekte im Jahr 2007 sind es genau, die es zum Beispiel rechtfertigen, dass der Ring Freiheitlicher Jugend Fördermittel erhalten hat?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Da mir die Gesamtliste der Projekte nicht vorliegt, darf ich Ihnen diese dann aus meinem Ressort gesondert zukommen lassen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Abgeord­nete Dr. Eder-Gitschthaler. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Können Sie uns noch einmal kurz erklären oder beantworten, nach welchen Kriterien grundsätzlich Förderungen nach dem Bundesjugendförderungsgesetz verge­ben werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Jugendarbeit per se liegt gemäß der Bundesverfassung prinzipiell in der Kompetenz der Länder. Fördermittel meines Ressorts müssen gemäß dem Bundesjugendför­de­rungsgesetz vergeben werden, wobei die vorrangige Zielgruppe bundesweit tätige Jugendorganisationen sind. Die Förderkriterien sind sowohl im Gesetz als auch in den Förderungsrichtlinien geregelt, die sich an den Rahmenrichtlinien des Bundes orien-


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