Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 23

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entsprechende biometrische Erkennungsmerkmale auf Dokumenten vorzusehen. Dazu gibt es auch einen Beschluss des Hauptverbandes, und das wird jetzt von den Exper­ten besprochen. Das Foto ist relativ sicher.

Für 2010 wurde das deshalb festgelegt, weil dann die zweite Generation von e-cards ausgegeben werden muss, die eine normale Lebensdauer haben. Die Budgetierung dafür ist natürlich auch einzuplanen; für die Sicherheit der Patienten und für die Sicher­heit der Karte ist dieses Geld einfach einzuplanen. Welche weiteren biometrischen Daten vorgesehen werden und inwieweit es sich dabei auch um eine Signatur handelt, eine Signatur, bei der es, bitte schön – und da habe ich mich wahrscheinlich miss­verständlich ausgedrückt; dafür entschuldige ich mich auch, wenn es so angekommen ist –, nicht um den Fingerprint als Fingerprint geht, der dann in einer österreichweiten Datei zusammengeführt wird, werden Experten klären.

Es geht um die Erkennbarkeit der e-card. Dazu gibt es Arbeitsgruppen im Haupt­ver­band, gemeinsam auch mit meinem Ressort, und wir werden uns natürlich bemü­hen, die kosteneffizienteste, aber auch für die Patienten sicherste Maßnahme zur Ver­fügung zu stellen, damit wir auch garantieren können, dass der Missbrauch so weit wie mög­lich zurückgedrängt wird; ein hundertprozentiger Ausschluss wird nie möglich sein.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke schön.

Wir kommen zur 4. Anfrage. – Frau Abgeordnete Zwerschitz, die Frage, bitte.

 


Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Minister! Meine Frage lautet:

40/M

„Wie viele sogenannte isolierte Einzelfälle im Umfeld des RFJ braucht es, bis Sie an­erkennen, dass der RFJ ein institutionelles Problem mit der Abgrenzung zum Rechts­extremismus hat?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Als zuständige Verwaltungsbehörde ist mein Ressort verpflichtet, Gesetze, die hier im Haus beschlossen wurden, zu vollziehen. So ist es auch mit dem Bundesjugend­förderungsgesetz, in dem insbesondere den parteipolitischen Jugendorganisationen eine ganz besondere Stellung eingeräumt wurde. Im Gegensatz zu den Förderungs­gebarungen der Länder ist somit die Förderung für den RFJ keine Ermessenssache, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, der ich nur dann nicht nachkommen muss, wenn die Förderungsbedingungen aufgrund der Gesetzeslage aufgrund entsprechen­der Beweise nicht erfüllt werden.

Die verschiedenen Vorwürfe gegen den Ring Freiheitlicher Jugend sind mir bekannt, weshalb auch durch mein Ressort Prüfungen veranlasst worden sind, die derzeit im Laufen sind. Im Jahr 2008 wurden noch keine Förderungen ausgezahlt, und wir haben auch mitgeteilt, dass wir auf das Ende der Prüfungen warten. Sie können nur nicht von mir verlangen, dass ich auf Aussagen und Zurufe hin eine gesetzlich vorgesehene Förderung nicht auszahle, sondern es ist meine Aufgabe, wenn mir so etwas zukommt, dem nachzugehen. Und wenn dem von den zuständigen Stellen nicht Rechnung getragen wird, werden diese Förderungen, wie es das Gesetz vorsieht, ausbezahlt. Wenn den Förderungsrichtlinien widersprechende Dinge zustande gekommen sind, dann werden wir sie nicht ausbezahlen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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