Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 26

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möglich prüfen und dann die Ergebnisse auch entsprechend bekannt geben. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur 5. Anfrage. – Herr Abgeord­neter Kickl, die Frage bitte.

 


Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin. Das ORF-Bürger­magazin „Konkret“ hat ja vor wenigen Wochen ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie wissen, bei der ersten Frage geht es darum, die Frage einzubringen.

 


Abgeordneter Herbert Kickl (fortsetzend): ... damit etwas, das die FPÖ immer schon kritisiert hat, bestätigt. Meine Frage:

49/M

„Wie gedenken Sie gegen den e-card-Missbrauch vorzugehen, können Sie sich in der Übergangszeit bis zur Ausgabe der neuen Karten eine Ausweispflicht vorstellen, um unser Gesundheitssystem vor weiterem Schaden zu bewahren?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich darf hier vielleicht ein für alle Mal mit einem Missverständnis aufräumen. Der Miss­brauch der e-card ist nach Zahlen genannt geringer als früher mit den Kranken­scheinen. Wir liegen bei 1 bis 3 Prozent (Beifall bei der ÖVP), und das konstant 2006, 2007 ohne weitere Steigerungen. 1 bis 3 Prozent sind angesichts der Flächendeckung der e-card etwas, wovon ich meine, dass es im Bereich Verlust und Diebstahl statt­gefunden hat.

Ich möchte auch mit etwas aufräumen – und Sie können sicher sein, dass ich jetzt für diese Fragestunde aufgrund der Wertschätzung, die ich den Abgeordneten entgegen­bringe, die neuesten Zahlen habe. Tatsache ist, dass bei Verlust oder Diebstahl der Karte diese ja sofort gesperrt wird. Das heißt, es bleibt ein Restrisiko, wenn jemand nicht entdeckt, dass seine e-card gestohlen ist, und diese in der Zwischenzeit ver­wendet wird. Das ist ein Restrisiko, das wir wahrscheinlich nicht ausschalten kön­nen. Trotz alledem – und das habe ich in Beantwortung der vorigen Frage gesagt – wird eine bessere Sicherung notwendig sein. Das werden wir beim Umtausch machen. – Ich darf Ihnen vielleicht in diesem Zusammenhang sagen, dass bereits jetzt gesetzlich geregelt ist, dass sich Ärztinnen und Ärzte bei Zweifel an der Identität einen Ausweis vorlegen lassen müssen. Und ich denke, dass wir das sehr wohl als derzeit gültige Regelung akzeptieren können. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kickl, bitte.

 


Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Bundesminister, da Sie in der „Presse­stun­de“ eindeutig davon gesprochen haben, den Fingerprint einführen zu wollen, möchte ich folgende Frage stellen: Interpretiere ich Ihre heutigen Aussagen richtig, dass Sie sich von dieser Ankündigung zurückgezogen haben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich habe mich von dieser Ankündigung nicht zurückgezogen, sondern ich habe gesagt, es besteht bis 31. Dezember die gesetzliche Notwendigkeit, biometrische Daten, wie sie sich auch im Pass oder in anderen Bereichen finden, zur Erkennung in das Dokument aufzunehmen. Klar ist, dass wir über das Foto auf der e-card bereits gesprochen haben, auch mit den Seniorenverbänden, die sich das von beiden großen Fraktionen


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