Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 52

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das Jahr 2010 stark Rücksicht nehmen, nicht nur allgemein auf den Mittelstand, son­dern endlich auch einmal das Ziel verwirklichen, das da lautet, eine rechtsformneutrale Besteuerung für Unternehmungen zu erreichen. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.) Das heißt also, eine Unternehmung nicht zu zwingen, sich als Kapitalgesellschaft aufzustellen – wobei das nicht so schwierig und auch nicht so teuer ist, sich als Kapitalgesellschaft aufzustellen, vor allem wenn wir die „GmbH-light“ schaffen, und das sollten wir uns leisten können. Denn: Was die Deutschen mit deutlich niedrigerem Eigenkapitalerfordernis zustande bringen, das sollte bei uns auch möglich sein. Aber trotzdem, es muss ja nicht sein – eine rechtsformneutrale Besteuerung jedenfalls.

Ich meine, dass es nicht ganz nachvollziehbar ist und auch einer Korrektur bedarf, warum für Einkommensteuer zahlende kleine Unternehmen der Vorteil des 13. und 14. Monatsbezugs und seiner günstigeren Besteuerung weiter nicht zugänglich sein soll.

Ich denke, das sind zwei Schwerpunkte, die im wahrsten Sinne des Wortes wirklich mittelstandsfreundlich sind und die mit der Steuerreform des Jahres 2010 jedenfalls aus meiner Sicht umgesetzt werden sollten, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Auch bei den Bagatellsteuern – ich weiß, Kleinvieh macht auch Mist, sagt der Finanz­minister und meint damit Steuereinnahmen –, auch bei der Kreditvertragsgebühr ist das so: Die Großen können es sich richten, die Mittelständler zahlen Länge mal Breite. Wenn wir es daher schaffen, diese wegzubekommen, dann ist das vor allem eine mittelstandsfreundliche Maßnahme. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Zwei kurze Aspekte noch zum Schluss: Ich habe gesagt, die mittelständische Wirt­schaft ist auch der Innovationstreiber. Kollege Faymann und ich unterstützen diese Initiative über die Forschungsförderungsgesellschaft durch eine Maßnahme, die großen Anklang gefunden hat – kein Wunder, es gibt Geld, nämlich den Innovations­scheck –: Tausend Unternehmungen sollen und haben da schon von einem Inno­vationsscheck für kleine und mittelständische Unternehmungen in Höhe von 5 000 € profitiert, um recht unbürokratisch in das Innovationsfeld einzusteigen. Wir wollen da weitermachen.

Last but not least – und das ist jetzt etwas, was vor vier, fünf, sechs Jahren noch nicht so im Gespräch war –: Es geht bei mittelständischen Unternehmungen auch um die soziale Absicherung der mittelständischen Unternehmer und Unternehmerinnen. Hand aufs Herz: Wenn es schief geht, geht es denjenigen mindestens genauso schlecht wie einem Arbeit suchenden Arbeitnehmer – mindestens! –, denn ein neuer Job ist oft auch dank der exzellenten Konjunktur und des AMS schneller gefunden als ein neues Unternehmensfeld.

Da sind Maßnahmen wie die Arbeitslosenversicherung für Selbständige – ich weiß schon, das kostet Geld, sechs Prozent Beiträge –, wie ich denke, richtige Maßnahmen, die in Richtung einer besseren Absicherung gehen. Ebenso denke ich, dass die betriebliche Vorsorge als Abfertigung alt, Abfertigung neu, Mitarbeitervorsorge, die Ausdehnung und Ausweitung letztlich auf alle Erwerbstätigen in Österreich, auch auf die Unternehmer, auch auf die Mittelständler, die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit war.

Noch einmal: Auch bei aller Bedeutung der Mittelständler für Wachstum, für Jobs, für Innovation sollten wir deren eigene soziale Absicherung in Zukunft etwas stärker im Auge haben als in der Vergangenheit. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Zanger zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


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