Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 62

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Das wäre eine Maßnahme, die per 1. Juli gesetzt werden könnte. Sie würde ungefähr 200 Millionen € kosten. Das wäre dann wirklich ein Feiertag für die Selbständigen in unserem Land.

Aber wir müssen noch weitergehende Maßnahmen setzen. So ist zum Beispiel auch ein Maßnahmenpaket in Hinblick auf die Steuerreform notwendig.

Wir müssen Maßnahmen setzen, wie zum Beispiel die Sechstelbegünstigung – wurde heute schon von der ÖVP erwähnt –, wie zum Beispiel, dass geringwertige Wirt­schaftsgüter auch schon bis 1 000 € abgesetzt werden können. Weitere Maßnahmen wären: 25 Prozent Steuer auch für die Ein-Personen-Gesellschaften, abseits der GmbHs, der Kapitalgesellschaften; Breitbandinternetzugang für alle und vor allem auch, um das Problem der Kapitalfrage am Beginn zu klären, eine Starthilfe für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer in der Höhe von 5 000 €, denn gerade am Anfang – wir wissen das – braucht es das Geld. Ich habe hiefür auch noch einen eigenen Antrag vorbereitet.

Ich gebe Ihnen die Gelegenheit, vor allem auch den Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ, hier mitzugehen. Tun wir etwas gemeinsam, machen wir etwas, und dann kön­nen wir den heutigen Tag zu einem wirklichen Feiertag für die Selbständigen machen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Zach gestellte Entschließungsantrag ist nicht ausreichend unterstützt; er trägt nur eine Unterschrift. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich werde deshalb nach der Geschäftsordnung jetzt die Unterstützungsfrage stellen.

Ich bitte daher jene Damen und Herren, die diesen Antrag unterstützen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. (Abg. Dr. Graf: Aus demokratiepolitischen Überlegungen verhelfen wir diesem Antrag zur Einbringung!) – Durch die zusätzliche Unterstützung ist der Antrag als genügend unterstützt anzusehen und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alexander Zach, Kollegen und Kolleginnen betreffend Entlastungs­paket für Selbständige

Im März 2008 verabschiedete die Regierung ein Entlastungspaket für unselbständige Erwerbstätige bis zu einem monatlichen Einkommen von € 1.350,00 (x14 = € 18.900,00). Dieses sah den Wegfall bzw. teilweisen Wegfall der Arbeitslosen­versiche­rung sowie eine Vorziehung des Pensionsantrittes und schließlich die nicht näher konkretisierte Einführung einer Vermögenszuwachssteuer vor.

Diese Maßnahmen entlasten ausschließlich unselbständig Erwerbstätige. 60% der österreichischen Selbständigen (ca. 281.160 Personen) erzielen jährlich weniger als € 18.900,00 Gewinn. Weiters zahlen selbständig Erwerbstätige keine Arbeitslosenver­siche­rungsbeiträge, somit ist für sie durch eine Senkung oder gänzlichen Entlastung der Leistung nichts gewonnen.

Es ist im Lichte des Gleichheitsgrundsatzes und angesichts eines zukunftsorientierten wirtschaftlichen Denkvorganges keineswegs einzusehen, dass selbständig Erwerbs­tätige mit einem annähernd gleichen „Einkommen“ wie unselbständig Erwerbstätige nicht von einer steuerlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen Entlastung profitieren


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