Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 108

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Um Ihnen hier in diesem Hause ein Gefühl dafür zu geben, wie wenig sicher man damals vor politischer Verfolgung sein konnte: 129 unserer Vorgänger hier im Parla­ment wurden interniert, weil sie Sozialisten, Kommunisten oder Bürgerliche waren.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Eine einmalige Zuwendung in der Höhe von 1 000 €, wie wir sie heute beschließen werden, kann die Fehler des Na­tionalsozialismus in unserem Lande nicht korrigieren. Wir wollen hiemit auch keine „Prämie“ und keinen „Demokratiebonus“ auszahlen, sehr wohl aber zeigen, dass wir die Leistung und den Mut jener, die damals aktiv für unsere Zukunft tätig waren, niemals vergessen werden. Und wir wollen gleichzeitig dort helfen, wo es heute – trotz heldenhafter Leistungen von damals – soziale Probleme und Bedürftigkeit gibt.

Tausende Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer hatten es auch nach Ende des Zweiten Weltkrieges nicht einfach. Während nicht wenige ehemalige Nazis auch in der Zweiten Republik Karriere machten, waren es die Widerstands­kämpferin­nen und Widerstandskämpfer, die zurückgelassen wurden, ausgemergelt vom Krieg, körperlich und psychisch von der Internierung gebrochen. Sie wurden vielerorts – bis in die achtziger Jahre hinein – als „Verräter“ oder „Fahnenflüchtige“ abqualifiziert.

Genau diesen Menschen möchten wir heute – es geht dabei um einen Bezieherkreis von rund 3 300 Menschen; auch 1975, 1985, 1988 und 2005 gab es schon ähnliche Aktivitäten – eine Zuwendung angedeihen lassen: im Gedenken an ihre demokratie­politische Arbeit, die sie mit ihrem Widerstand geleistet haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.56.21

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­des­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen: Wir begrüßen die Regierungsvorlage im Zusammenhang mit dieser Erinnerungszu­wen­dung aus Anlass der 70-jährigen Wiederkehr des Einmarsches der nationalsozia­lis­tischen Truppen in Österreich sehr. Es ist richtig, es gilt, eine symbolische Aner­kennung – mehr kann es ja nicht sein – jenen zuteil werden zu lassen, die Widerstand gegen dieses verbrecherische Regime geleistet haben.

Des Weiteren möchte ich mich jetzt an den Kollegen Öllinger bezüglich seines Antrages wenden: Herr Kollege Öllinger, ich teile in einem Punkt die Ausführungen des Kollegen Kickl – das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt –, denn vom rechtstheoretischen Standpunkt her ist es vollkommen richtig, zu sagen: Wenn es keine kollektive Unschuld gibt, dann kann es auch keine kollektive Schuld geben! Dieser rechtstheoretische Ansatz ist vollkommen richtig, und daher wäre es eigentlich falsch, zu sagen: Weil eine Organisation als verbrecherisch eingestuft wurde, leitet man daraus für Einzelpersonen individuelle Konsequenzen ab. Genau darauf zielt aber Ihr Antrag ab, Herr Kollege Öllinger.

Ihr Antrag zielt darauf ab, dass jemand, der in einer solch verbrecherischen Orga­nisation war, automatisch für schuldig erklärt wird, wobei das automatisch Kon­sequenzen – in diesem Fall für das Pensionsrecht – zur Folge hätte. Das ist aus meiner Sicht ein falscher Ansatz, eben schon von der rechtstheoretischen Seite her.

Es gibt aber noch einen zweiten Grund, warum wir das schon im Ausschuss abgelehnt haben, nämlich dass damit totes Recht begründet würde. Sie wissen genauso gut wie ich, dass ein bereits rechtsgültiger Bescheid für eine Pension nicht zurückgenommen werden kann. – Das ist der eine Punkt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite