Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 161

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sei es bei Wirtschaftsprüfern, – klarzumachen, welche Verantwortung sie letztlich damit übernehmen und welche Verantwortung sie zu tragen haben für das Funktionieren eines Unternehmens – und da hängt ja sehr viel daran, nicht nur das Kapital von Anlegern, sondern auch Arbeitsplätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und letztlich auch volkswirtschaftliche Werte –, sodass hier die Verantwortung auch entsprechend wahrgenommen wird, die Instrumente, die das Gesetz zur Verfügung stellt, auch entsprechend genützt werden und mit Sachkunde die Kontrollaufgaben wahr­genommen werden.

Ich glaube, mit dieser Novelle haben wir die Basis dafür geschaffen, diese Aufgaben, diese gesetzlichen Rahmenbedingungen auch entsprechend zu gestalten. Es liegt jetzt natürlich an den handelnden Personen – in den Unternehmen, bei den Wirtschafts­prüfern –, diese Verantwortung auch entsprechend wahrzunehmen und die Kontrolle auch richtig und sachorientiert auszuüben.

Ich glaube, dass es mit diesem Gesetz möglich ist, die Rahmenbedingungen noch weiter zu verbessern – wenngleich es immer wieder auch darum geht, solche Rahmen­bedingungen zu schaffen, die einerseits eine effiziente Kontrolle ermöglichen, anderer­seits aber auch dem Unternehmen die entsprechende Flexibilität, die es auf dem Markt braucht, ermöglichen. Ich glaube, dieses Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Haim­buchner zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.59.34

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehr­te Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren Kollegen! Hohes Haus! Gestern haben wir die Debatte über den EU-Reformvertrag gehabt. Es wurde im Zuge dieser Debatte mehrmals festgehalten, dass wir in Zukunft im österreichischen Parlament sehr wenig Entscheidungsspielraum haben werden.

Wir sehen das an diesem Tagesordnungspunkt. Er betrifft die Änderungen im Unter­nehmensrechts-Änderungsgesetz, und hier geht es im Prinzip um die Umsetzung zweier Richtlinien. Auch hier sehen wir die praktische Auswirkung, die die Europäische Union bereits hat. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Nur: Ich kann Sie jetzt auch einmal beruhigen. Es hat immer geheißen, die FPÖ möchte aus der Europäischen Union austreten und wir wären da sozusagen zu keiner sachlichen Kritik fähig. Schauen Sie, in diesem Bereich hat sich die freiheitliche Fraktion dazu entschieden, dass sie der Änderung des UGB-Gesetzes zustimmt, also kann man uns hier nicht Unsachlichkeit vorwerfen. Sie sehen auch, wir lassen uns bei dem einen oder anderen Punkt sogar dazu hinreißen, hier mit Ihnen gemeinsam eine vernünftige Sache zu beschließen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Durch die Abschlussprüfungsrichtlinien sollen die Pflichten des Abschlussprüfers deut­licher und klarer gefasst, die Anforderungen an seine Unabhängigkeit und seine Berufs­ethik gestärkt und eine Verpflichtung zur externen Qualitätssicherung sowie zur öffentlichen Aufsicht über den Prüferberuf eingeführt werden. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Folgende Punkte sind hier genannt: Verantwortlichkeit des Konzernab­schlussprüfers für einbezogene Einzelabschlüsse; Unabhängigkeit des Abschluss­prüfers; Berücksichtigung des Netzwerkes des Abschlussprüfers; und die Abschluss­prüfungsrichtlinie dehnt auch die Regelungen zur Unabhängigkeit auf die Mitglieder des Netzwerkes des Abschlussprüfers aus.

 


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