Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 162

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Im Sinne der Transparenz und im Sinne der Unabhängigkeit sind diese Punkte jeden­falls zu begrüßen. Dies gilt auch für ein befristetes Tätigkeitsverbot des Prüfers. Es gibt ferner im § 270 UGB eine Regelung hinsichtlich des Honorars des Abschlussprüfers.

Auch die Umsetzung der Richtlinie 2006/46 hinsichtlich des Jahresabschlusses von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen begrüßt die freiheitliche Fraktion. Dadurch soll ebenfalls das Vertrauen in die Jahres- und Konzernabschlüsse gestärkt werden. Folgende Punkte sind hier von maßgeblicher Bedeutung: die Anhebung des Schwel­lenwertes, die Offenlegung von Geschäften mit nahestehenden Personen und von außerbilanziellen Geschäften, ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem und die kollektive Verantwortung der Organmitglieder. Im Großen und Ganzen sind das durchaus vernünftige Änderungen im UGB, und aus diesem Grund wird die freiheitliche Fraktion auch ihre Zustimmung zu diesen Änderungen erteilen.

Wie gesagt, Sie haben uns gestern Polemik vorgeworfen. Ich kann in diesem Sinn diese Polemik jetzt einmal auch sehr sachlich zurückweisen. Wenn es vernünftige Dinge gibt – und diese gibt es auch manchmal seitens der Europäischen Union –, dann kann man sie auch umsetzen. Aber dazu ist kein EU-Reformvertrag notwendig, son­dern dazu bedarf es nur einer vernünftigen transnationalen Zusammenarbeit. Wenn es in der Sache vernünftig ist, dann lässt sich auch ein jeder davon überzeugen, Herr Kollege Jarolim, oder?

In diesem Sinne werden wir hier zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.03.33

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Hohes Haus! Lieber Kollege Haimbuchner, deinen letzten Worten kann ich meine Zustimmung geben.

Zum Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008, zur Regierungsvorlage kommend, bleibt mir auch nichts anderes zu tun, als das, was vorweg bereits mehrfach im Positi­ven gesagt wurde, zu wiederholen. Es dient einer Umsetzung mehrerer Richtlinien, und diese Richtlinien wurden bereits genannt, ob es jetzt die Abschlussprüfungsrichtlinie oder die Änderungsrichtlinie ist. Auch für uns war festzustellen und ist festzuhalten, dass die Zielsetzung der Abschlussprüfungsrichtlinie, nämlich die Pflichten der Ab­schlussprüfer deutlicher zu fassen, nur zu begrüßen ist – keine Frage! –, denn eine Steigerung der Anforderungsvorschriften für die Unabhängigkeit eines Abschluss­prüfers kann nur im Sinne der Beteiligten sein.

Eine Formulierung, mit der ich, sagen wir einmal, etwas weniger Freude habe, ist die Formulierung, dass dadurch auch die Berufsethik gesteigert oder gestärkt werden solle. Darin ist für mich ein bisschen mitgeschwungen, dass die Berufsethik bei Ab­schlussprüfern nicht gegeben wäre. Das kann und möchte ich so nicht stehen lassen, deswegen möchte ich es hier auch speziell erwähnen.

Tatsache ist aber auch, dass die externe Qualitätssicherung, wie sie hier im Sinne einer öffentlichen Aufsicht gefordert wird, zu begrüßen ist, auch wenn – und da haben wir uns, glaube ich, doch essenziell von den anderen Fraktionen unterschieden – wir gerne einen Vorschlag des Rechnungshofes in dieses Unternehmensrechts-Ände­rungsgesetz 2008 mit aufgenommen hätten, nämlich den, die externe Kontrolle durch eine externe Rotation durchzuführen. Ich kenne natürlich die Argumentationen der anderen, auch des Justizministeriums. Tatsache ist, dass wir uns hier dem Rech­nungshof anschließen würden und dies auch gefordert hätten.

 


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