Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 165

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

17.13.43

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Herr Präsident! Danke an alle, die sich schon im Ausschuss an der Debatte beteiligt und es ermöglicht haben, dass wir eine sehr tief gehende und sehr sachliche Auseinandersetzung mit unserem Entwurf durchführen konnten. Der gleiche Dank gilt auch allen bisherigen Rednerinnen und Rednern; ich denke, die wichtigsten Inhalte des Entwurfs sind damit vorgestellt. Ich freue mich darüber, dass auch von Seiten der FPÖ und des BZÖ – nachdem ich gestern hier von der Regierungsbank aus einen Teil der EU-Debatte verfolgen konn­te – heute Anerkennung für zwei Produkte der Gesetzgebungstätigkeit der Euro­pä­ischen Union kommt.

Mir liegt besonders auch die Abschlussprüferrichtlinie am Herzen. Ich selbst konnte ja noch im Europäischen Parlament an dieser Richtlinie mitarbeiten und kann hier auch berichten, dass wir die Frage der externen Rotation schon auf europäischer Ebene ausführlichst debattiert haben und ebenfalls zu der Ansicht gekommen sind, dass wir diese externe Rotation den nationalen Parlamenten nicht vorgeben wollen.

Ich darf besonders auf einen Umstand hinweisen. Es geht natürlich zum einen um die Umsetzung dieser beiden Richtlinien, aber es ist uns auch darum gegangen, dass wir einige wichtige Corporate-Governance-Grundsätze – wie das auch im Regierungs­programm vorgesehen ist – jetzt im Unternehmensrecht verankern. Da geht es ins­besondere um die intensivere Kommunikation zwischen dem Aufsichtsrat und dem Abschlussprüfer. Hier kommt ja dem zwingend vorgeschriebenen Finanzexperten im Prüfungsausschuss bei den 500 größten österreichischen Unternehmen in Zukunft eine besonders wichtige Rolle zu.

Von diesem Ansatz her wird es uns auch sehr wichtig sein, zu verfolgen, wie sich der Corporate-Governance-Kodex in Österreich weiterentwickelt. Er wird ja in Zukunft mehr Gewicht haben, alle börsenotierten Unternehmen müssen sich hier erklären. Ich denke, das sollte dazu führen, dass all diejenigen, die mit der Weiterentwicklung des Corpo­rate-Governance-Kodex befasst sind, tatsächlich auch jene Ideen, die heute vielfach geäußert werden, um Unternehmenskulturen zu verbessern, Verantwortlichkeiten in Unternehmen noch klarer zu regeln und diese Wünsche aktiv aufzugreifen, um wirklich auf der Höhe der Zeit zu bleiben, sich auch die europäischen, zum Teil weiter reichenden Beispiele anschauen.

Ich denke, Formen des sanften Rechts, des „soft law“, sind gerade in diesem Bereich ein geeignetes Instrument. Es muss nicht alles gleich der Gesetzgeber regeln. Wenn sich allerdings diese Formen sozusagen zu wenig entwickeln und hinter den Anforderungen der Zeit bleiben, dann kommt die Aufgabe natürlich dem Gesetzgeber zu. Daher möchte ich diesen Appell hier an alle richten, die mit der Weiterentwicklung des Kodex befasst sind.

Abschließend möchte ich mich noch einmal für die große Einmütigkeit in der Debatte bedanken und vor allem auch den Beamtinnen und Beamten des Justizministeriums für die ausgezeichnete Arbeit danke schön sagen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Glaser. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.17.39

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Die leider immer wieder vorkommenden Unregelmäßigkeiten in den Geschäftsführun­gen von Kapitalgesellschaften und die teilweise mangelnde Kontrolle bedingen es –


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite