Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 166

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neben den EU-Richtlinien –, dass wir heute einige Änderungen im Bereich der Kontroll- und Prüfungseinrichtungen durchführen.

Das tun wir im Unternehmensrechts-Änderungsgesetz, indem wir zum Beispiel die Bedingungen straffen, unter denen Abschlussprüfer tätig sein können/dürfen. Es ist hier mehr Augenmaß auf deren Unabhängigkeit zu legen. Es dürfen keine wirtschaft­lichen und persönlichen Beziehungen zu dem geprüften Unternehmen vorhanden sein, die diese Unabhängigkeit in Frage stellen würden. Das tun wir, indem wir ein zwei­jähriges Tätigkeitsverbot von Prüfern in geprüften Unternehmen einführen, und das tun wir, indem wir den Aufsichtsrat stärker in die Bestellung der Prüforgane einbeziehen.

Gleiches tun wir auch im Genossenschaftsgesetz und im Genossenschafts­revisions­gesetz, indem wir versuchen, diese Regelungen dort ebenfalls adäquat umzusetzen. Vor allem wird hier auch die Stellung des Aufsichtsrates entsprechend gestärkt.

Das alles aber sind Regeln, die immer wieder umgangen werden können, weswegen ich persönlich glaube, dass es notwendig ist, dass Augenmaß und Sensibilität bei den Verantwortlichen vorhanden sind und dass wir die ethische Verantwortung von Ge­schäftsführung, von Prüfern und von Kontrollorganen ebenfalls ganz massiv einfordern müssen. Nur so, glaube ich, kann ein Unternehmen auf Dauer wirklich effizient und seriös geführt werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.19.39

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Wir beschließen hier sehr weitreichende Änderungen und große neue Dinge, und dann ist oft wenig Zeit dafür, auch auf kleine Änderungen einzugehen.

Ich möchte es nicht verabsäumen, mich darüber glücklich zu zeigen, dass auch eine Bestimmung, die für viele kleine Unternehmen ein großes Problem und eine große Verunsicherung bedeutete, nämlich § 38 Abs 1 Unternehmensgesetzbuch, ebenfalls eine Änderung erfahren hat. Wir haben hiezu mit dem neuen Unternehmens­gesetz­buch eingeführt, dass bei Unternehmensübergang und -übergabe alle nicht höchst­persönlichen Rechte und Pflichten grundsätzlich auf den Übernehmenden übergehen. Dies gilt auch im Falle von Verpachtungen, so sie nicht höchstpersönlich waren.

So kam es beispielsweise in Einkaufszentren, wo ein Pachtvertrag bestand, dieser aufgelöst wurde, dann ein anderer Pachtvertrag abgeschlossen wurde, zu Haftungs­ketten, die zu größeren Rechtsstreitigkeiten geführt haben. Das betraf kleine Unter­nehmen und war eine lästige Angelegenheit. Deswegen bin ich besonders froh, dass es gelungen ist, diesen nicht gewollten Umstand sehr, sehr rasch zu beseitigen. Danke dafür, dass auch die kleinen Dinge schnell geschehen können und nicht angesichts der großen untergehen.

Ich möchte mich an dieser Stelle als Mitglied des Justizausschusses und Abgeordnete zum Hohen Haus auch ganz ausdrücklich bei Herrn Präsidenten Spindelegger und Frau Präsidentin Prammer dafür bedanken, dass sich beide, wie ich den Medien entnommen habe, dagegen verwehrt haben, dass das Parlament als Ganzes gestern in diesem Hohen Hause einen Verfassungsbruch begangen hätte, und hoffe, dass dies die einhellige Meinung aller Abgeordneten im diesem Haus ist. Was die „Kronen Zeitung“ auf Seite eins geschrieben hat, darf von uns nicht unwidersprochen bleiben, auch dann nicht, wenn es sich um die größte Tageszeitung unseres Landes handelt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.21

 


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