Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 167

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bri­nek. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.22.02

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Ministerin, Sie selbst haben einen wichtigen Aspekt angesprochen, wie Rednerinnen und Redner vor Ihnen auch: Ein Teil unserer Novelle betrifft Corporate Governance und den Kodex dazu beziehungsweise den Kodex und die Frauenför­derung. Wir sind, so meine ich, mit dem Ansatz, es soft law anzugehen und dann eventuell eine legistische Determinierung zu überlegen, auf dem richtigen Weg.

Warum ist diese Debatte aktuell? – Wegen der Berichtslegung, die auch den Aspekt beinhaltet, wie mit den Fragen Diversity und Gender umgegangen wird. Der Aufhol­bedarf bei Frauen in Spitzenpositionen auch in Kapitalgesellschaften ist uns im letzten Gleichstellungsbericht der EU nachdrücklich nachgewiesen worden. Ich denke, dass hier Vorreiterländer wie Norwegen zu nennen sind, die eine Quote für Frauen fest­gelegt haben. Andere Länder – Schweden, Finnland, Spanien – haben diese Frage anders geregelt, und dann gibt es wieder andere, die eine Selbstverpflichtung ein­gehen, die nicht im Einzelnen determiniert ist.

In Österreich gibt es dazu gute Gespräche. Ich bedanke mich auch bei Staats­sekretärin Marek, die schon solche geführt hat. Im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ist ein Arbeitskreis eingerichtet, um diesen Kodex und die Geschlechterdimension zu diskutieren. Dazu sind auch begleitende Maßnahmen wie Qualifizierungskurse vorge­sehen, damit sowohl auf der Kapitalseite als auch auf der Arbeitnehmerseite auf Frauen, auf die Geschlechterverteilung fokussiert wird.

Wir alle wissen, dass das nicht nur eine Frage der Anständigkeit ist, der sich auch Unternehmen immer mehr verschreiben wollen, sondern eigentlich auch eine Frage des wirtschaftlichen Profits, denn dort, wo Diversity, wo Frauen, wo bestimmte Personen eine andere Sicht auf die Dinge, auch auf wirtschaftliche Dinge artikulieren können, stimmt eigentlich auch der Erfolg, stimmt die Kassa. So sollten alle diesen Nutzen zuerst mit einer Selbstverpflichtung, und dann vielleicht auch in weiteren Schritten zur Selbstverständlichkeit werden lassen und im neu verankerten Bericht auch mit Stolz ausweisen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

17.24


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.25.00

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Ausführungen der Vorrednerin: Alles recht und schön, aber wir sollten uns darauf verständigen, dass wir nötigenfalls, wenn sich binnen Frist das gewünschte Ergebnis nicht einstellt, doch nachhelfen, genau im Sinne der Ausführungen der Ministerin, was das Verhältnis zwischen soft law und den allfälligen Pflichten des Gesetzgebers als solchem betrifft. (Abg. Dr. Brinek: Ja!)

Dazu wollte ich jedoch nicht reden, sondern für die Fraktion festhalten, dass wir erstens dem ganzen Entwurf, der Vorlage zustimmen, vor allem deshalb, weil die Abschlussprüfer-Richtlinie umgesetzt wird. Man erkennt, wie vernünftig das ist, wenn einmal von internationalen Organisationen, diesfalls seitens der viel gescholtenen EU, Druck kommt. Ganz sicher dürfen wir uns nicht sein, dass wir in dem Bereich auch von alleine alles immer so schnell gemacht hätten.

 


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