Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 188

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Die zweite Vereinbarung gemäß Artikel 15 über die Abgeltung stationärer medizini­scher Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justiz­anstalten wird heute zum zweiten Mal verlängert und geht somit auch schon in die dritte Periode.

Ich verstehe die Unzufriedenheit des Justizministeriums damit, dass bei den explo­dierenden Gesundheitskosten die angestrebte 50:50-Kostenbeteiligung zwischen Bund und Ländern nicht mehr gelungen ist. Das sehen natürlich die Länder und somit auch erfahrungsgemäß die Gemeinden etwas anders. Trugen zu Beginn dieser Verein­barung die Länder noch zwischen 60 und 65 Prozent der Kosten, so sind das heute aufgrund der Kostensteigerung derzeit höchstens 30 Prozent.

Das zeigt unter anderem drastisch, wie dramatisch die Kostenentwicklung im Gesund­heitsbereich ist. Deshalb erscheint hier die Frage ebenfalls berechtigt, ob das der­zeitige System, bei dem der Strafvollzug sämtliche medizinischen Leistungen während der Haft zu tragen hat, nicht längst reformbedürftig ist. Wenn man das aus der Sicht des Strafvollzuges sieht, wäre es wohl besser, wenn die Häftlinge sozialversichert werden. In diese Richtung werden aber bereits Überlegungen angestellt, und es wurde diesbezüglich bereits eine Arbeitsgruppe initiiert.

Enden möchte ich meine Überlegungen zu diesem Thema damit: Wenn ein Gefan­gener in eine Krankenanstalt eingeliefert werden muss, so muss dort nicht nur seine medizinische Versorgung sichergestellt sein und somit auch finanziert werden, sondern auch dessen kostenintensive Bewachung. Es stellt sich somit die Frage, ob nicht unterm Strich ein eigenes Gefangenenkrankenhaus für Österreich kostengünstiger erscheint. Die bestehenden Krankenanstalten in der Strafvollzugsanstalt Stein und im landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Wien-Josefstadt lassen durchaus darauf schließen. Ich rege daher im Sinne der bestmöglichen Entlastung des Staatshaus­haltes eine diesbezügliche kaufmännische Durchrechnung an. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

18.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Praßl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.32.12

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken wird eine Kompetenz abgetreten. Ich glaube auch, dass es zielführend ist, hier nach sehr vielen Jahren gehandelt zu haben. Diese Vereinbarung soll nach Artikel 2 Abs. 2 dieser BV-G-Novelle auch für den Ausländergrundverkehr, aber auch für den Verkehr von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gelten.

Artikel 2 Abs. 2 dieser Vereinbarung sieht vor, dass ein Rechtsgeschäft nur dann unwirksam wird, wenn binnen zwei Jahren nach dem Ablauf der dafür bestimmten Frist das Ansuchen um die verwaltungsbehördliche Genehmigung (Beifall des Abg. Hörl), die Anzeige des Rechtsvorganges bei der Behörde beziehungsweise die erforderliche Erklärung nachgeholt wird. In diesem Sinne sage ich, dass wir sehr viele Jahre hier verstreichen haben lassen, bis letztendlich diese Kompetenz an die Länder abgetreten wurde.

Abschließend möchte ich als steirischer Parlamentarier hier sagen, ich lade alle ein, diesen steirischen Frühling am Rathausplatz zu genießen. Herzlich willkommen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ. – Bravorufe bei der ÖVP.)

18.33

 


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