Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 191

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unterhalten: Wie kann es sein, dass diese Personen auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers behandelt werden?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben den volkswirtschaftlichen Scha­den, und wir haben dann auch noch in anderer Hinsicht den Schaden zu tragen. Hier muss man sich einmal andere Lösungen überlegen. Wir sehen nur, dass auf alle Fälle die Utopien der multikulturellen Gesellschaft auch im Bereich der Justiz ihre Folgen hinterlassen haben.

Herr Kollege Steinhauser, das müssen wir uns einmal überlegen. Ich sehe es jeden­falls nicht ein, dass der österreichische Steuerzahler diese Kosten zu tragen hat. Da brauchen wir uns auf alle Fälle nicht über Krankenversicherung zu unterhalten, denn wir sehen das auch in anderen Bereichen, nämlich bei der e-card, wo ein sehr hoher Missbrauch betrieben wird. Auch diesbezüglich haben wir heute keine zufrieden­stellende Antwort von der Gesundheitsministerin erhalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist natürlich irgendwie zu finanzieren, das ist uns klar, und aus diesem Grund werden wir auch dieser Vereinbarung zustim­men, weil es sachlich einfach nicht anders funktioniert. Aber wir müssen uns im Grunde genommen einmal andere Vorgangsweisen überlegen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Dar­mann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.42.18

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Bevor ich auf die zwei Artikel-15a-Vereinbarungen eingehe, möchte ich kurz auf den Kollegen Haimbuchner replizieren. Es war natürlich eine sehr interessante Information, die Sie uns da geliefert haben, geschätzter Herr Kollege, mit der Begründung, dass das auch die „Kleine Zeitung“ transportiert habe. Tatsache ist aber: Wir haben im Kärntner Land diesbezüglich einige Erfahrungen mit der „Kleinen Zeitung“, und man kann nur hoffen, dass sich die „Kleine Zeitung“ auf Studien gestützt hat, bevor sie diese Zahlen weitergegeben hat. – Das zum einen. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.) – Ich weiß, Sie können mir jetzt gar nicht widersprechen, weil Sie auch die „Kleine Zeitung“ im sonstigen Vorgehen der Berichterstattung kennen.

Aber nun zur Artikel-15a-Vereinbarung über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justiz­anstalten. Es handelt sich hiebei um die Fortführung eines in unserer Regierungszeit initiierten Ausgleichs zwischen den Bundesländern und dem Bund. Mittlerweile handelt es sich um einen Pauschalbetrag von 8,6 Millionen € pro Bundesland. In logischer Konsequenz sind wir auch für eine Fortführung dieser Ausgleichszahlungen zwischen Ländern und Bund, wenngleich es – so viel abschließend zu diesem Punkt, zu dieser Vereinbarung – natürlich ein wesentlicher Kritikpunkt von unserer Seite ist, dass in diesem Zusammenhang die Privatpatiententarife verrechnet werden. Das ist absolut unverständlich und ein unnotwendiger, leider wesentlicher Kostenfaktor für das Justizressort, der eine große Belastung darstellt und wo es wirklich Änderungen für die Zukunft geben muss.

Zur zweiten Regierungsvorlage betreffend die Vereinbarung über die zivilrechtlichen Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken und deren Änderung ist natürlich aus Gründen der Rechtssicherheit festzuhalten, dass auch diese Regierungs­vorlage zu begrüßen ist. Diese entspricht einer Entscheidung des EuGH, hier für


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