Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 192

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Rechtssicherheit Vorsorge zu treffen. Die aktuelle Regelungslage ist bekannt. Mit dieser neuen Regelung wird nunmehr die Einführung einer von der Grundverkehrs­behörde zu setzenden Frist umgesetzt. Auch diese Variante, die wirklich zu einer Erhöhung der Rechtssicherheit für den Bürger führt, ist vom BZÖ zu begrüßen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

18.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.45.01

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte abschließend auch noch kurz zur Artikel-15a-Vereinbarung hinsichtlich der Krankenanstaltenkosten der Justiz Stellung nehmen.

Ich glaube, wir sollten uns die Zeit nehmen – ich habe es hier im Haus auch sehr oft und immer wieder zum Anlass genommen –, auf die Problematik des Maßnahmen­vollzuges hinzuweisen. Wir sollten einmal im Justizausschuss diskutieren – vielleicht kann man auch eine Enquete zu diesem Thema einberufen –, ob er erstens zeitgemäß ist und ob es Sinn macht, dass Österreichs Justizanstalten zunehmend zu Psychiatrien werden. Das kann doch nicht der Sinn sein! Es ist halt leider so, dass die Verur­teilungen nach § 21 StGB zunehmen und diese in Wirklichkeit auch diese Horrorkosten hervorrufen.

Ich möchte der guten Ordnung halber anmerken, man sollte auch die Diskussion führen – es wurde von einem meiner Vorredner bereits angesprochen –, wir müssen für uns selbst so ehrlich sein und sagen, entweder ist man krank, ist man nicht zurechnungsfähig, dann gehört man eigentlich in ein Spital, aber schon gar nicht in eine Justizanstalt. Man muss sich nämlich schon den qualitativen Unterschied und vor allem auch die Anforderungen nicht nur von den medizinischen Kosten her, sondern auch seitens des Personals anschauen. Das ist nicht zu vergleichen. Ich glaube, dass derzeit innerhalb der Justiz unter schwierigsten Voraussetzungen, vor allem in den Anstalten, Dienst versehen wird.

Ich glaube, wenn wir – mein Vorredner hat es angesprochen – uns diese Vereinbarung ansehen und wir die Kostensteigerung ganz normal einfach so weitergeschrieben hätten, dann würden heute 20 Millionen und nicht 8,6 Millionen herauskommen. Das heißt, die Medizin wird halt teurer, und wenn wir das auch nicht geltend machen, dann müsste es eigentlich irgendeinem Verhandler des Bundes mit den Krankenanstalten oder mit den Anstaltenträgern gelingen, dass man unsere Insassen zu einem normalen Tarif in eine Anstalt kriegt. Das geht auch nicht. Also ist das in der Summe für das Justizressort unbefriedigend.

Frau Bundesministerin, ich glaube, wir haben hier in Zukunft ordentlichen Hand­lungsbedarf, dass wir einen dieser Wege skizzieren – nicht nur im Interesse der Justiz, sondern auch der Menschlichkeit.

Ich möchte mich abschließend bei dir, Frau Bundesministerin, aber auch bei deinem Team, bei deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken. Aber vor allem möchte ich meinen Kollegen im Strafvollzug für die hervorragende Arbeit danken. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

18.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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