Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 65

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Ebenfalls in Umsetzung einer Entschließung des Nationalrates hat das Justizminis­terium Auftrag gegeben, dass die derzeit bestehenden Strafrahmen, die wir im Bereich der Sexualstraftaten haben, einer Untersuchung zugeführt werden. (Abg. Ing. Westen­thaler: Das kündigen Sie jetzt zum dritten Mal an!) Wir sind hier genau im Zeitplan: Wir werden noch vor dem Sommer die Ergebnisse hier vorlegen können. Ich selbst habe schon einige Male darauf hingewiesen, dass durch das Strafrechtsänderungs­ge­setz 2004 einige Unstimmigkeiten aufgetreten sind. Ich verstehe zum Beispiel bis heute nicht, weshalb es keine Mindestfreiheitsstrafe gibt bei den Grundtatbeständen der geschlechtlichen Nötigung oder des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Person. (Abg. Ing. Westenthaler: Wieso verstehen Sie das nicht? Wir haben Ihnen das schon vor längerer Zeit mitgeteilt! Sie verstehen das nicht! Dann machen Sie es!)

Ich weise auch darauf hin, dass wir bereits im Vorgriff durch die Einführung eines neuen Tatbestandes bei Formen der beharrlichen Gewaltausübung auch zu einer Erhö­hung der Strafen kommen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wir haben mit diesem Zweiten Gewaltschutzgesetz auch dafür Vorsorge getroffen, dass es möglich ist, im Innenministerium die Sexualstraftäterdatei einzurichten, sodass alle Meldungen, die für diese Datei notwendig sind, dem Innenministerium für die Sexualstraftäterdatei auch zur Verfügung stehen. Es wird notwendig sein, dafür die Tilgungsfristen zu verlängern. Ich habe dazu selbst Vorschläge eingebracht; in der Bundesregierung werden weitere Vorschläge beraten, und wir werden nach dem Begutachtungsverfahren diese auch in das Gesetz einfügen. (Präsidentin Mag. Pram­mer gibt neuerlich das Glockenzeichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt haben Sie zwar nichts gesagt, aber Ihre Redezeit ist aus!)

Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir mit dem Gewaltschutzgesetz auch Maß­nahmen setzen (Abg. Ing. Westenthaler: Ihre Zeit ist um, Frau Ministerin!), die unmit­tel­bar noch der Familie in Amstetten zugute kommen können, nämlich indem wir die juristische Prozessbegleitung und andere Maßnahmen auch im Zivilverfahren einführen. Das ist, denke ich, etwas, was unmittelbar jetzt auch noch bei dieser Familie wirksam werden kann. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihre Zeit ist um, Frau Ministerin! Es gibt eine Vereinbarung! Da müssen Sie das nächste Mal etwas schneller lesen!)

Mit einem weiteren Schritt – das darf ich abschließend noch erwähnen (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Wir haben eine Vereinbarung! Was ist das für eine Vereinbarung?!) – werden wir im Rahmen des Familienrechtsänderungsgesetzes auch im Adoptionsrecht dafür Vorsorge treffen, dass ins Strafregister nicht nur eingeschaut werden kann, sondern eingeschaut werden muss.

Ich darf Sie alle jetzt schon um Unterstützung für diese Maßnahmen im Interesse der Opfer bitten. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

10.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort gemeldet. Vereinbarte Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


10.48.53

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir alle waren fassungslos und entsetzt, als wir durch die Medien die Nachricht von den Vorfällen in Amstetten übermittelt bekamen, und unser erster Gedanke galt den Opfern – den Opfern und nur den Opfern!

Alfred Payrleitner hat im „Kurier“ vom 5. Mai einen Hinweis für unsere heutige Parlamentsdebatte geschrieben. Er hat gemeint, das Parlament „muss den Beweis liefern“ – ich stimme ihm da zu! –, „dass es zwischen gerechtfertigtem Entsetzen,


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