Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 73

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Justizministerin Berger hat – das wurde schon erwähnt – auch in einem Interview gesagt, eine gewisse Leichtgläubigkeit bei den Behörden, die mit diesem Fall zu tun hatten, könnte sie schon feststellen. Und alles ist nicht in Ordnung, was in diesem Zusammenhang bisher passiert ist, meine Damen und Herren!

Ein interessanter Leserbrief heute, in der „Presse“ übrigens, von einem Zivilrichter beleuchtet die Frage, wie der so genannte Abwesenheitskurator sich in diesem Fall verhalten hat. De facto ist nämlich eine materielle Schädigung dieser Tochter, die von ihrem Vater missbraucht worden ist, herausgekommen, und das zuständige Bezirks­gericht hat zugestimmt.

Da kommen mögliche Amtshaftungsverfahren auf die Republik Österreich zu, und mit Recht, meine ich. Das Opfer kann ja nicht zum zweiten Mal und zum dritten Mal auf diese Art Opfer werden. Ich fand es gut gemeint, nehme ich an, ich will überhaupt nichts unterstellen, gut gemeint, aber höchst problematisch, wenn der Landeshaupt­mann von Niederösterreich seinen persönlichen Vertrauensanwalt dieser Familie zur Verfügung stellt. Hier liegt eine Unvereinbarkeit vor! Dieser Anwalt hat die Interessen der betroffenen Familie zu vertreten, und sonst gar nichts! Und wenn er gleichzeitig für das Land, das hier betroffen sein könnte, tätig ist, liegt eine ganz klare Unvereinbarkeit vor! (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Ein Wort noch zu den Medien, zum Opferschutz in den Medien. – Ich glaube nicht, dass es genügt zu sagen, dass die meisten Medien in Österreich die Grenzen, die hier geboten sind, eingehalten haben und einige wenige sie deutlich überschritten haben, sondern wir brauchen Maßnahmen dafür, dass das in Zukunft nicht mehr passiert! (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und BZÖ.)

Wenn in einem Wochenmagazin in Österreich auf dem Cover, so in einer Art Ver­brecherkartei – so wirkt es auf den ersten Blick! –, Bilder mit voller Namensnennung der Opfer gebracht werden, so ist das eine ganz klare Grenzüberschreitung, die entsprechender Sanktionen bedarf! Und hier erwarte ich mir auch von Seiten der Regierungsparteien ein Nachdenken über medienrechtliche Maßnahmen, Schaden­ersatz­maßnahmen, Maßnahmen, die so griffig sind, dass eine derartige Verletzung der Privatsphäre in Zukunft nicht mehr vorkommen kann! (Beifall bei Grünen, SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

Zum Abschluss: Die Bundesregierung – Bundeskanzler Gusenbauer hat das ange­kündigt – plant eine Art Imagekampagne im Ausland. Was soll denn das sein? Im Ausland! Bitte schön: Schon wieder ein nationaler Schulterschluss gegen die bösen ausländischen Medien, die unerträglichen Quatsch geschrieben haben? – Stimmt, jedenfalls viele. Aber was soll das sein? Eine Annoncenkampagne und dergleichen? Bitte, nicht dieser Peinlichkeit, in „La Stampa“ zum Beispiel – wenn ich noch Zeit habe, gehe ich darauf ein –, eine weitere hinzufügen!

Das Geld, das die Bundesregierung für diese Annoncen, für diese Werbekampagne vorgesehen hat – und es muss sich zweifellos um Hunderttausende von Euro handeln, sonst hat das überhaupt keinen Sinn; und in Ihren Augen soll es ja Sinn haben –, dieses Geld soll postwendend einem Fonds für die betroffenen Kinder zugeführt werden. Das hätte tatsächlich Berechtigung! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

11.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Strache. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite