Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 162

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Conclusio: Die Republik ist verantwortlich dafür, dass es zu diesen Machenschaften kommen konnte, sie hat immerhin eine Konzession erteilt. Für mich ist sie nach logischem Verständnis damit auch haftbar.

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein: 

Antrag gem. § 92 Abs. 3 GOG-NR

des Abgeordneten Dr. Graf auf Nicht-Zurkenntnisnahme der Beantwortung einer Anfrage

Der unterzeichnete Abgeordnete stellt folgenden

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Beantwortung 3585/AB der Anfrage 3587/J des Abgeordneten Dr. Graf und anderer Abgeordneter betreffend die Maßnahmen zur Befriedigung der AMIS-Ge­schädigten durch den Bundesminister für Finanzen wird nicht zur Kenntnis genom­men.“

*****

Meine Damen und Herren, in erster Linie wollen wir ordentliche Antworten auf ordentlich ausformulierte Fragen haben. Wenn es noch dazu darum geht, den einzelnen Bürger beziehungsweise Anleger zu schützen, dann umso mehr. (Beifall bei der FPÖ.)

15.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Antrag auf Nicht­kennt­nis­nahme der Anfragebeantwortung wurde ordnungsgemäß gestellt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bucher zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.42.20

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Verehrte Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich wird jeder Verständnis haben für die Anfragen des Kollegen Graf und vor allem auch für die Haltung, die er einnimmt, so viel Geld wie möglich für die Anleger, die hier insgesamt 80 Millionen € verloren haben, aufzubringen.

Ich verstehe aber auch den Weg, den die Bundesregierung gewählt hat, offen gestanden, weil es klar ist, dass man zuerst die letztinstanzlichen gerichtlichen Urteile abzuwarten hat, bevor die Finanzprokuratur den Weg für eine Auszahlung freigibt. Sie wollen ja auch der Bundesregierung nicht unterstellen, dass sie nicht gesetzeskonform handelt. (Abg. Dr. Graf: Aber wenn die gewinnen beim OGH, was ist dann? Wer zahlt dann? Die Republik Österreich! Das ist ja ein Witz!) Da müssen wir schauen.

Da geht es um 80 Millionen €, die da aushaften, und es geht um Rechtssicherheit. Auf deren Basis ist dann eine Auszahlung vorzunehmen, aber nicht vorher und auch nicht in Form eines Ausgleichs. (Beifall beim BZÖ.)

Ich glaube, dass wir überhaupt im Bereich der FMA nicht weit genug gegangen sind. Weil heute auch der Rechnungshofbericht strapaziert wurde, der übrigens morgen auf der Tagesordnung steht: Der Rechnungshof hat insgesamt 22 Empfehlungen abge-


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