Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 163

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geben, und knapp die Hälfte davon ist auch erfüllt worden. Aber es ist wie bei vielen Maßnahmen so, dass immer zuerst ein großer Schaden eintreten muss, bevor die Bundesregierung erste Handlungen setzt. Dann werden Handlungen erst viel später und auch viel zu wenig effizient gesetzt, sodass man niemals davon ausgehen kann, dass wir hier wirklich ein Gesetz zustande gebracht haben, das grundvernünftig wäre.

Was uns der Fall AMIS sicher auch gelehrt hat, ist, dass wir wachsam sein müssen am Finanzmarkt, wenn Wertpapiere mit überhöhten Renditeversprechen auftauchen. Da müssen ja schon die Alarmglocken in der FMA und in der OeNB läuten, dass diese Produkte einer verstärkten Überprüfung unterzogen werden müssen. Wenn institutio­nelle Anleger diese Produkte ablehnen und dann private Vertreiber diese Produkte mit sehr hohen Renditeversprechen an den Mann bringen, dann ist das aufklärungs­bedürftig und sollte für die FMA an der obersten Stelle ihrer Prüfungstätigkeit stehen.

Ich glaube, dass in diesem Zusammenhang noch sehr, sehr viel zu machen sein wird und vor allem auch darauf hinzuweisen ist, dass die zweite Hälfte der Rechnungs­hofkritikpunkte noch nicht erledigt wurde. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

15.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für deren Nichtkenntnisnahme aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

15.46.01Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über den 2. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


15.46.12

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich knüpfe gerne an die Debatte zum Bundesgesetz über die Erlangung der Studienberechtigung für Studien an Pädagogischen Hochschulen an und beob­achte mit einiger Aufmerksamkeit die Entwicklung etwa der Zahlen im universitären Bereich beziehungsweise in der Gegenüberstellung zur Ablegung von Berufsreife­prüfungen. Sie wissen ja, mit Ablegung der Studienberechtigungsprüfung sind Sie für ein Studium an der Universität oder in unserem Fall an der Pädagogischen Hochschule zugelassen. Sie sind nicht zugelassen für den gesamten tertiären oder postsekun­dären Bildungsbereich.

Wie schauen die Zahlen aus? Es sind immerhin einige hundert, beziehungsweise, Sie werden es dann sehen, es sind noch mehr. Seit der Einführung der Berufsreife­prüfung – danke den damaligen Initiatoren, Werner Amon und anderen – ist die Zahl von 2001 von 861 auf 2 144 Personen gestiegen. Die Berufsreifeprüfung ist eine Variante, die den Zugang zu allen Studien oder so gut wie alle Studien nach der Etappe der Berufsausübung eröffnet und ermöglicht. Die Spitzenländer sind Ober­österreich mit 665 und Wien mit 406. Wien hat naturgemäß etwas weniger, weil es da Bildungsangebote diversester Art gibt.

 


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