Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 164

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In diesem Zusammenhang gehen die Zahlen der Studienberechtigungen an den Universitäten zurück. Das ist einfach zu erklären, nämlich weil man die Option Berufsreifeprüfung wählt und auf diese Weise einen breiteren Zugang hat. Erfreulich ist zumindest auf den ersten Blick in dem Zusammenhang, dass natürlich die großen Universitäten hier vorne liegen und dass es auch mehrheitlich Frauen sind, die diesen quasi zweiten Bildungsweg, diesen zweiten Anlauf wählen.

Zum Kollegen Brosz noch gesagt: Er vereinfacht grob fahrlässig, wenn er OECD- und andere Studien zitiert, was die Weiterentwicklung der Lehrer- und Lehrerinnen­ausbil­dung anlangt. Natürlich gibt es Studien, die uns im OECD-Bericht darauf hinweisen, dass die mitteleuropäische Tradition der getrennten Lehrerinnen- und Lehreraus­bildung weiterentwickelt werden muss. Er verschweigt aber auch, dass es in Zukunft im Wesentlichen um so etwas wie Zertifizierung gehen wird, das heißt, um einen modularen Aufbau, und dass Lehrerinnen und Lehrer in ganz Europa mit dem konfrontiert sind, was die Frau Bundesministerin auch immer wieder diskutiert: Sie müssen ihre Leistungen, ihre Qualität rechtfertigen, sie stehen in der Auslage. Bei mehr modularer, individueller Aufbaupolitik muss die Qualität immer mehr und anders gerechtfertigt werden.

In Ländern – das zeigt auch die OECD –, in denen es genügend Lehrer gibt, wie etwa in einigen Teilen Deutschlands, in Österreich, Finnland und so weiter, gibt es Zugangs­beschränkungen mit Qualitätsstandard-Entwicklung. In anderen Ländern, wo es einen Mangel gibt, denkt man über andere Dinge nach.

Also: Vereinfachung darf nie die Sache von Bildungspolitikern sein, aber vernünftige Entwicklungen sollen auf einer pragmatischen Ebene gesehen werden. So ein vernünf­tiger Schritt wird mit der Möglichkeit für Nicht-Maturantinnen/-Maturanten, zu Päda­gogischen Hochschulen zugelassen zu werden, gesetzt. Ich bin froh, dass es hier eine breite Zustimmung gibt. Ich wünsche mir diese für viele weitere Materien auch noch. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Zwer­schitz. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


15.50.05

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Auch wir sind der Meinung, dass diese Studien­berechtigungsprüfung etwas Gutes ist, weil es immer etwas Gutes ist, wenn mehr Menschen die Möglichkeit haben, mehr Bildung zu konsumieren.

Was aber bedeutet es, wenn man jetzt so eine Studienberechtigungsprüfung abgelegt hat? – Als Erstes einmal für den Betroffenen, dass dann erst das Procedere beginnt, ob er überhaupt an dieser Pädagogischen Hochschule studieren darf. Die Pädago­gischen Hochschulen sind ja autonom in diesem Bereich, sie handeln da sehr unterschiedlich. Einige sehen ziemlich genaue Aufnahmegespräche vor, um die Moti­vation der zukünftigen Studierenden zu ermitteln, andere machen es den Studierenden eher leichter, aufgenommen zu werden.

Was passiert, wenn die Studienanwärter also nicht genommen werden? – Sie haben gar nichts in der Hand. Sie haben eine Studienberechtigungsprüfung, die sie für ein bestimmtes Studium abgelegt haben, aber sie können mit dieser Studienberech­tigungsprüfung leider nicht an die Universität gehen.

Die Auswirkungen für die Pädagogischen Hochschulen sind auch nicht unbedingt nur positiv, weil es nicht in die Richtung geht, dass die Pädagogischen Hochschulen vollwertige Universitäten sind. Wenn wir hier wieder einen Unterschied in den Zu-


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