Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 165

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gangs­berechtigungen schaffen, dann wird damit manifestiert, dass die Pädagogischen Hochschulen nicht den gleichen Standard wie eine Universität haben.

Damit mauern wir fest, dass es auch weiterhin keine gemeinsame Ausbildung von KindergärtnerInnen, LehrerInnen, aber auch Unterrichtenden an höheren Schulen geben wird. (Abg. Dr. Brinek: Das ist nicht der europäische Weg!) Und wenn das auch nicht der europäische Weg ist, Frau Kollegin Brinek, heißt das noch lange nicht, dass dieser auch für Österreich automatisch ausgeschlossen werden muss. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Brinek: Wir werden hier keinen Sonderweg gehen können!)

In den nächsten Jahren werden zahlreiche Lehrkräfte in Pension gehen. Das heißt, wir werden zunächst noch einige Lehrkräfte haben, die überzählig sind, weil die SchülerInnenzahlen sinken, aber in der nächsten Zeit werden wir vermehrt Lehrkräfte brauchen, die möglichst gut ausgebildet sein sollen. Gerade auch im Hinblick darauf würden wir uns diese gemeinsame Ausbildung wünschen.

Lassen Sie mich noch anschließend an die Diskussion am Vormittag etwas sagen. Ich wünsche mir für die Pädagogischen Hochschulen noch etwas, etwas, was sehr wichtig ist und im Bereich der Jugendwohlfahrt in den letzten Arbeitsgruppen sehr oft angesprochen wurde: Es gibt den großen Wunsch und das große Bedürfnis, dass Lehrkräfte auch dahin gehend ausgebildet werden, Gewaltfälle besser erkennen zu können, versierter zu sein im Erkennen, was es bedeutet, wenn ein Kind zum Beispiel plötzlich Konzentrationsmängel oder irgendwelche auffälligen Verhaltensmuster ent­wickelt. Das ist so unterschiedlich zu deuten, dass es hier eine eigene Ausbildung braucht, und ich würde mir wünschen, dass diese in den Pädagogischen Hochschulen möglichst schnell Platz findet. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kurz­mann. 3 Minuten. – Bitte.

 


15.53.11

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novelle dieses Gesetzes für das Studium an Pädagogischen Hochschulen wird heute, wie ich annehme, einstimmig beschlossen werden. Die Vorlage bildet die Rechtsgrundlage dafür, dass auch Nichtmaturanten an den Pädagogischen Hochschulen ein Bachelorstudium absolvieren können. Inhaltlich regelt das Gesetz die Zulassungs- und Prüfungsverfahren, die Prüfungsgebiete, die Anforderungen bei den Prüfungen und auch die Zusammensetzung der Prüfungskom­mission und viele andere Details.

Von besonderer Bedeutung ist für uns Freiheitliche, dass nach den Vorberatungen im Ausschuss jetzt auch noch eine kleine Änderung vorgenommen wird, nämlich dass auch die Meisterprüfung ein Kriterium für die Studienberechtigung ist. Wir freuen uns, dass einmal auch der Antrag eines Oppositionsabgeordneten aufgenommen und in den Gesetzestext eingearbeitet wird. Es ist für uns ein wichtiges gesellschafts­politisches Signal, nämlich ein Zeichen, dass auch das Handwerk in Österreich aufge­wertet und anerkannt wird.

Wenn man sich den § 5 des Gesetzestextes ansieht – er enthält die Prüfungsanfor­derungen –, erkennt man, dass die Prüfungskandidaten mit den „Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich“, wie es hier wörtlich heißt, vertraut sein müssen. Ich halte das für eine wesentliche Bestimmung. Ich halte sie wichtig für das Ge­schichtsbewusstsein in unserem Land, wichtig für das Demokratiebewusstsein. Ich halte es aber auch für etwas zu kurz gegriffen, denn Geschichte der Republik ist zweifellos wichtig, aber Geschichtsbewusstsein umfasst nicht nur die Geschichte der


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