Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 166

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Zweiten Republik, sondern schließt natürlich auch die Erste Republik und andere Dinge ein. Auch die Geschichte der k. u. k. Monarchie wäre darunter zu subsumieren.

Wir haben uns auch schon im Ausschuss darüber unterhalten, dass etwa an den ungarischen Schulen dem Geschichtsunterricht eine größere Bedeutung eingeräumt wird als bei uns in Österreich, was dazu führt, dass die ungarischen Schüler im Allgemeinen besser über die Geschichte ihres Landes, aber auch über die europäische Geschichte Bescheid wissen.

Ich halte auch den § 5 Abs. 2 dieses Gesetzes für wichtig, der festlegt, dass ein Kandidat in einer schriftlichen Arbeit nachweisen muss, dass er sich zu einem vorge­gebenen Thema, wie es hier heißt – und ich zitiere wörtlich –, „in einwandfreier und gewandter Sprache mit einem klaren Gedankengang“ äußern kann. Die Erhaltung der Sprachkultur, der sprachlichen Ausdrucksweise, der Ausbau des Wortschatzes, das ist gerade in der heutigen Zeit der verkürzten Ausdrücke, in einer Zeit, in der SMS und E-Mail den Gedankenaustausch beherrschen, von einer ganz besonderen Bedeutung.

Ich möchte abschließend nur kurz auf den von Dr. Graf eingebrachten Entschließungs­antrag eingehen. Abgeordneter Broukal hat gesagt, die SPÖ wird diesem Antrag nicht beitreten können, weil es ein Koalitionsabkommen gibt. (Abg. Broukal: Heute nicht beitreten können!) Heute nicht beitreten können. Aber, Herr Broukal, dann darf ich Sie ersuchen, doch Ihr Wahlversprechen umzusetzen, denn es war eines der zentralen Wahlaussagen und ein zentrales Versprechen ... (Abg. Broukal: Im Juli 2010 mit Ihrer Hilfe werden wir es umsetzen!) Ja, das werden wir dann sehen, ob Sie unseren Antrag unterstützen können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Broukal: Wenn Sie „Juli 2010“ hingeschrieben hätten, würde ich es sofort unterstützen!)

15.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Scha­sching. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.57.21

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Auch ich möchte mich in den Reigen derjenigen einordnen, die das heutige Gesetz begrüßen. Die Einräumung der Möglichkeit zur Ablegung der Hochschulstudienberech­tigungsprüfung für alle Interessierten, die sich in pädagogischen Berufen ausbilden lassen wollen, halte ich für eine sehr gute Idee, und vor allem ist es eine Profes­sionalisierung in Richtung Hochschulreife. Das geht schon in die Richtung, die für uns eine immer noch wichtige Zielrichtung ist, nämlich die universitäre Ausbildung aller pädagogischen Berufe in einer gemeinsamen Hochschule. Das sollte irgendwann auch umgesetzt werden können. Und wir sind sehr froh, wenn die Pädagogischen Hoch­schulen jetzt dabei sind, sich gerade hier in die richtige Richtung zu orientieren und ein Angebot zu stellen, das für alle NutzerInnen dieser wichtigen Institution, vor allem im Weiterbildungsbereich, wichtig und notwendig ist.

Ich möchte allerdings feststellen, dass zur gemeinsamen Ausbildung aller pädago­gischen Berufe natürlich auch jene der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner zählen soll, denn wir wollen international nicht länger die Letzten sein. Das heißt, wir wollen in Richtung qualitativ hochwertige universitäre Ausbildung gehen. Dabei ist in einem pädagogischen Beruf sowohl die Einstiegsqualifikation als auch die schulpraktische Ausbildung von großer Bedeutung; die früheren Pädagogischen Akademien haben das in hervorragender Weise geleistet. Das muss eine gemeinsame Arbeit sein in Richtung bestqualifiziertes Personal für unsere Schülerinnen und Schüler mit einer profunden Praxisausbildung, aber auch einer entsprechenden wissenschaftlichen Grundaus­bil­dung mit qualitativem Wissenserwerb.

 


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