Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 170

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Was schon bisher an den früheren Pädagogischen Akademien möglich war, soll jetzt auch für die neuen Pädagogischen Hochschulen gelten. Diese Erweiterung erachte ich für wichtig und richtig. An moderne Lehrerinnen und Lehrer werden hohe Anforderun­gen gestellt. Reine Fachkompetenz ist schon lange zu wenig, um den LehrerInnen­beruf ausüben zu können. Es bedarf auch Fähigkeiten wie sozialer Kompetenz, Teamfähigkeit, komplexes Denken. Ja, sogar psychische und physische Belastbarkeit sind wichtig.

Daher ist es richtig, im Sinne der bestmöglichen LehrerInnen für unsere Kinder, dass motivierte Menschen mit Liebe zum Beruf diesen Weg auch wirklich einschlagen können und nicht durch bürokratische Hindernisse davon abgehalten werden.

In der Bildung befinden wir uns in einer Zeit der notwendigen Veränderungen und der Anpassung an neue Begebenheiten. Die ersten gemeinsamen Neuen Mittelschulen werden im Herbst ihre Gehversuche machen. Kleinere Klassen, aber vor allem auch individuelle Betreuung, selbständiges kreatives Arbeiten stehen im Mittelpunkt.

Aber auch neue Konzepte werden zum Tragen kommen, wie etwa die Offensive gegen Gewalt. Wir haben ja heute ausgiebig diskutiert, wie wichtig die Prävention ist. Das halte ich für eine ganz tolle Initiative, Frau Ministerin! Auch die Schule als kulturelles Zentrum wird als neues Konzept einfließen.

Man kann ja die heutige Regelung auch als Übergangslösung sehen und verstehen, denn unser Ziel sollte eine gemeinsame universitäre Ausbildung aller LehrerInnen sein. Daran wird im Zuge der bestehenden breiten Debatte zur Bildung auch gearbeitet, wie die ersten Vereinbarungen von Bildungsministerin Schmied und Wissenschaftsminister Hahn zeigen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Schel­ling. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.13.03

Abgeordneter Dr. Johann Georg Schelling (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Wir behandeln heute doch ein wichtiges Thema, auch wenn manche glauben, man könne das so im Vorbeigehen machen. Die Ausbildung der Lehrer ist eine der vier wesentlichen Säulen einer Output-Frage, neben den Eltern, der Institution und den Schülern selbst.

Die Frage, die aufgeworfen wurde, ist: Warum brauchen wir eigentlich diese Regelung, warum kann man das nicht integrieren? – Mit einigen „Klimmzügen“ hätte man das auch integrieren können, aber bisher war eben die Situation so, dass das vor der Hochschulwerdung der Pädagogischen Akademien im Schulorganisationsgesetz und in der Externistenverordnung geregelt war. Daher ist es jetzt wichtig, das Ganze neu zu regeln, weil es eben auch von den Zulassungsbestimmungen her neu definiert ist.

Was sagen denn diese Studienberechtigungsprüfungen aus? – Sie wählen bei Kann­didatinnen und Kandidaten sehr gezielt jene Teile der Ausbildung aus, die notwendig sind, damit sie ihren zukünftigen Beruf entsprechend ergreifen können. Sie grenzen zwar auch die Möglichkeiten ein, denn mit dieser Studienberechtigungsprüfung ist ja nur der Zugang zu den Pädagogischen Hochschulen gemeint und kein allgemeiner Studienberechtigungszugang. Auch das führt dazu, dass es Sinn macht, das in einem eigenen Gesetz zu regeln.

Dieses Gesetz regelt aber auch die Zulassung zum Prüfungsverfahren, die Prüfungs­gebiete, die Anforderungen und Methoden sowie die Anerkennung von Prüfungen und Leistungen. Daher wäre es natürlich wünschenswert, Frau Bundesminister, wenn die von Ihnen auch öffentlich schon angekündigte Art von Eignungstest für Lehrer vor


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