Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 179

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gestimmt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.) Wir haben uns immer klar gegen diese Milchquoten-Aufstockung ausgesprochen, weil wir sie nicht für sinn­voll halten, Herr Kollege Haimbuchner. Trotzdem sind wir jetzt – nachdem die EU das beschlossen hat – in der Lage, 68 800 Tonnen in Österreich zu verteilen, weil wir sie nicht in die nationale Reserve führen können, und es wäre geradezu unverantwortlich, das den Bäuerinnen und Bauern in Österreich vorzuenthalten. Daher werden wir sie – genauso wie das letzte Mal – auch gerecht an alle Milchlieferanten in Österreich verteilen, denn wir wissen nicht, wie die Rahmenbedingungen für die Milchbäuerinnen und Milchbauern in Österreich nach 2014/15 aussehen werden.

Es ist ein ganz wesentlicher Punkt – gerade in unseren bergbäuerlichen Gebieten – zu wissen, welche Alternativen zur Verfügung stehen, wenn es die Milchquote tatsächlich nicht mehr gibt, welche Möglichkeiten bestehen, um gerade in den Berggebieten, in den benachteiligten Gebieten, aber auch insgesamt in Österreich die Milchproduktion weiter zu stärken und auszubauen. Das ist die entscheidende Frage. Daher müssen wir uns wirklich sehr intensiv vorbereiten, genau beobachten, versuchen, auch auf Brüsseler Ebene möglichst viele Verbündete zu finden, damit wir den Bäuerinnen und Bauern gerade in Österreich für die Milchproduktion entsprechende Sicherheit geben können.

Herr Kollege Pirklhuber, ich bitte Sie noch einmal: Denken Sie nach, ob Sie nicht doch noch zustimmen wollen! Ich glaube, das wäre ein guter Beitrag für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.47.02

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Dieser Antrag beweist, dass die gesamte Gesetzeslage im Bereich der Landwirtschaft schon derart kompliziert ist, dass sich niemand mehr auskennt. Man kann sich die Frage stellen, ob diese Gesetzesflut nicht schon Selbst­zweck ist, um ein paar Brüsseler Bürokraten und AMA-Ablegern in Österreich Arbeit zu verschaffen, denn wenn Sie diesen Antrag anschauen, dann sehen Sie einen Wust an Verweisen und Terminen.

Alte Regelungen bleiben in Geltung, einige werden ergänzt, bleiben bis zum 30. Juni 2008 in Geltung – die Obst- und Gemüse-Vergütungsverordnung, die Inter­ventionsbutter-Verordnung, die Stärke/Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung und so weiter. Bis zum 31. Juli 2008 bleiben wieder andere Gesetze in Geltung, zum Beispiel betreffend Zahlungen im Weinbereich. Bis 31. August 2008 bleiben weitere Gesetze in Geltung: Fischereigesetze, Kasein-Beihilfen-Verordnung, Magermilchpul­ver-Verordnung und so weiter. – Ein Durcheinander! Wenn das jemand verstehen soll, wenn ein Bauer das lesen soll, braucht er juristische Beratung. – Das ist für einen gewöhnlichen Bauern nicht mehr machbar.

Aber das ist nur ein Teil: Auf der einen Seite diese riesige Flut an Gesetzestexten, Terminen und Verweisen seitens der EU, und auf der anderen Seite, Herr Minister, auch die Selbstgeißelung und auch die selbst auferlegten Fleißaufgaben. Ich habe Sie im Ausschuss schon mehrere Male darauf hingewiesen. Seien Sie doch einmal offen und sagen Sie, was Österreich und was Sie als Landwirtschaftsminister dazu beitragen können, die Bauern endlich von dieser Bürokratieflut zu entlasten! Ich habe Sie gebeten – Sie sind dieser Bitte nicht nachgekommen – zu erklären, warum Bauern auch von der Statistik Austria gezwungen werden, weitere Agrarstruktur-Erhebungen


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