Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 182

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Klement, Zanger, Haimbuchner und weiterer Abgeordneter betref­fend Beschränkung der Cross Compliance Bestimmungen auf ein Mindestausmaß

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 483/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 - MOG 2007 und das Marktordnungs-Überleitungsgesetz geändert werden (550 d.B.) in der 58. Sitzung des Nationalrates am 07. Mai 2008

Die FPÖ tritt für die Vielfalt und Gleichberechtigung der unterschiedlichen Betriebs­formen ein und erteilt unkalkulierbaren Technologien, vor allem der Gentechnik, und der überbordenden EU-Bürokratie eine klare Absage. Sie liefern die bäuerlichen Betriebe dem Gewinnstreben internationaler Großkonzerne, Agrarvermarktungskon­zernen und der Reglementierungswut der EU-Bürokraten aus und verengen den unternehmerischen Entscheidungsspielraum auf den Bauernhöfen.

Das agrarpolitische Leitbild der FPÖ konzentriert sich auf den bäuerlichen Familien­betrieb, der die Basis für eine vielfältige Gesellschaft darstellt. Die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel, die Produktion nachwachsender Rohstoffe und der Schutz und die Pflege der Lebensgrundlagen Boden, Luft und Wasser erfordern eine umfassende Leistungsabgeltung der Gesellschaft für die bäuerlichen Familien. Die Markteinkommen sind daher durch dauerhafte Direktzahlungen zu ergänzen. Die Bauern verstehen sich nicht als Almosenempfänger, sondern erheben den Anspruch, im gesellschaftlichen und sozialen Ausgleich auf der Grundlage des Landwirt­schaftsgesetzes am steigenden Wohlstand der Bevölkerung teilhaben zu können.

Die zunehmenden bürokratischen Fesseln und der steigende administrative Kontroll­aufwand, vor allem im Umweltprogramm (Cross Compliance, Überkreuzungsver­pflich­tung) sind auf ein Mindestausmaß zu beschränken. Vor allem das „Hygiene-Paket“ bedeutet einen verstärkten Kontrollaufwand, obwohl immer von Bürokratieabbau die Rede ist. Die Cross Compliance-Vorschriften für alle landwirtschaftlichen Betriebe sind zu vereinfachen.

Cross Compliance ist und wird auch zukünftig ein weiterer Grund dafür sein, dass sich viele Bauern überlegen werden, ihren landwirtschaftlichen Betrieb aufzugeben. So ist in der Studie von Josef Hoppichler „Was brachte der EU-Beitritt der österreichischen Landwirtschaft?“ zu lesen: „Ein Gutteil der ausgeschiedenen Nebenerwerbsbetriebe hat nicht nur aus pessimistischer Zukunftssicht zugesperrt, sondern diese haben sich im Verhältnis zum Umfang der Tätigkeiten auch von den bürokratischen Auflagen wie den Mehrfachanträgen, den notwendigen Erfassungsarbeiten, den Aufzeichnungs­pflichten sowie den diversen Kontrollen überfordert gefühlt. Nicht nur die budgetären und finanziellen Abhängigkeiten der Bauern von der Agrarverwaltung haben somit enorm zugenommen, sondern auch das öffentliche Kontrollsystem per se hat die Abhängigkeit und Fremdbestimmung der Bauern erheblich erweitert.“

Mehr als 3.600 Beschäftigte im Ministerium und bei der AMA sind Beweis dafür, wie sehr unsere heimische Landwirtschaft zu Tode kontrolliert wird und welcher Bürokratie sie unterworfen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat möge beschließen:

 


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