Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 185

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der ÖVP, Herr Bundesminister Pröll: Wenn Ihnen das nicht passt, dann gibt es eben keine Förderung, dann gibt es einfach kein Geld. Wir möchten da von Ihnen einmal eine Antwort haben.

Wir haben jetzt eine Transparenzrichtlinie, wonach die Förderungen offengelegt wer­den. Wir brauchen auch eine Transparenzrichtlinie für das Landwirtschaftsminis­terium in Österreich. Da brauchen wir auch einmal Transparenz, wie hier Förderungen vergeben werden. Das wäre eine entscheidende Sache.

Lieber Herr Bundesminister Pröll, ich bin schon gespannt auf Ihre Antworten in dieser Angelegenheit. Wir werden da sicherlich nicht nachlassen. Eines kann ich Ihnen sagen: Wir wünschen Ihnen viel Erfolg, wenn Sie die Partei als ÖVP-Bundesobmann übernehmen oder wenn Sie vielleicht ins Bankengeschäft wechseln. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.) Aber jeder Tag, an dem Sie nicht Bundesminister sind, ist für die österreichischen Landwirte ein guter Tag! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolin­schek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort. (Abg. Zweytick – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dolinschek –: Ich hoffe, du bist nicht so seicht unterwegs wie dein Vorredner!)

 


17.01.59

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Die Änderungen beim Marktordnungsgesetz 2007 und beim Marktord­nungs-Überleitungsgesetz betreffen im Bereich Cross Compliance die Kriterien für die Erzeugungsorganisationen im Bereich des Obst- und Gemüsesektors, die Neuregelung der Milchquote und die Rodungsregelungen bei Rebflächen, was ich im Großen und Ganzen als relativ positiv sehe. Man kann alles von zwei Seiten sehen.

Die Zulassung bestimmter Erzeugnisse oder Kulturen von Energiepflanzen für die Gewährung der Beihilfe sowie die Nutzung von Stilllegungsflächen für die Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen finde ich sehr sinnvoll. Denn Österreich hat sich bisher den Luxus geleistet, eine Prämie dafür zu bezahlen, dass auf Flächen nicht angebaut wird. Wir hätten die Chance, hier eine Biosprit-Erzeugung zu haben, was in Europa überhaupt nicht relevant ist für die Hungersnot in der Dritten Welt. (De­monstrativer Beifall des Abg. Jakob Auer.) Denn was kann Europa dafür, wenn in Mosambik die weißen Farmer hinausgejagt werden oder wenn in Brasilien andere Dinge in diesem Bereich passieren?

Die Offenlegung von Informationen über die Empfänger von Förderungen – Herr Bundesminister, ich habe Ihnen das schon im Ausschuss gesagt (Ruf bei der ÖVP: Wo er recht hat, hat er recht!) – ist eine Kann-Bestimmung. Wir wollen natürlich in diesem Bereich mehr Transparenz haben. Ich nehme Sie beim Wort, dass diese transparente Darstellung der Verwaltung des Steuergeldes von der AMA entsprechend durchgeführt wird. Sie haben gesagt, alles, was über null liegt, wird offengelegt: die Summen der Förderungen, die Betriebe und auch die Bauern, die das erhalten. Eine Kann-Bestimmung in diesem Bereich ist meiner Meinung nach zu wenig, ich würde mir da etwas mehr erwarten. Aber schauen wir uns einmal an, was in diesem Bereich geschieht.

Zu den Cross-Compliance-Bestimmungen muss ich sagen, dass ich dem Kollegen Klement in diesem Bereich natürlich vollkommen recht gebe, auch mit dem Antrag, den er hier eingebracht hat. Das wird sicherlich auch ein Thema beim Health Check wer­den. Aber derzeit sind die österreichischen Flächen für den Anbau von Obst- und Gemüsekulturen sowie Speisekartoffeln nicht beihilfefähig. In dem Bereich werden sie


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