Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 188

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liegt. Wir sind eines der ersten Länder in der Europäischen Union, die diese Obst- und Gemüsereform, die Weinmarktreform und den Aufschub der Milchquote so konsequent auch in der Vertretung umsetzen, und ich bin sehr froh darüber, dass uns das gemein­sam gelungen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Haimbuchner: Der Applaus war schütter!)

17.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eßl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.11.15

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine ge­schätz­ten Damen und Herren! Ich glaube, so eine Lehrstunde täte den Mitgliedern des freiheitlichen Parlamentsklubs öfters gut (Abg. Dipl.-Ing. Klement: Herr Oberlehrer, wir hören!), dass man in Zukunft auch in der Landwirtschaft ein bisschen besser mitreden könnte. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... weiterlesen, Herr Eßl!)

Tatsache ist, dass das Marktordnungsgesetz die notwendige Anpassung an die gegen­wärtigen Herausforderungen bietet. Mit diesem Marktordnungsgesetz und mit dem Überleitungsgesetz stehen Vereinfachungen auf dem Programm, auch im Zusammen­hang mit den Cross-Compliance-Bestimmungen. Der Herr Bundesminister und meine Vorredner haben schon ausgeführt, dass es Bagatellgrenzen geben wird. Es ist, glaube ich, richtig, dass man nicht straft, sondern dass man bei geringfügigen Ab­weichungen von Bestimmungen mit Verwarnungen das Auslangen finden kann und Bagatellbeträge nicht einhebt. (Abg. Dr. Haimbuchner: Sie tun so, als ob es eine Strafregelung geben würde!)

Die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Euro­päischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und aus dem Europäischen Landwirt­schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes wird geschaffen. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... nicht einmal Herr Grillitsch!) Ich glaube, es ist auch wichtig: Name und Summe sind verpflichtend zu veröffentlichen. Der Leistungskatalog ist eine Kann-Bestimmung, aber ich trete dafür ein, dass wir auch den Leistungskatalog entsprechend veröffentlichen. (Rufe und Gegenrufe zwischen ÖVP und FPÖ.) Denn die Bauern bekommen die Direktzahlungen nicht als Geschenk, Herr Kollege Haim­buchner, sondern nach dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung: Die Bauern erbringen Leistungen, und dafür erhalten sie Gegenleistungen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Eine wichtige Änderung betrifft auch die Rinderkennzeichnungsverordnung. Sie ermög­licht die Verwendung der Gewebeohrmarke. Mit dieser weißen Gewebeohrmarke haben wir, abgesehen von den derzeit noch auftretenden technischen Problemen, ein taugliches Instrument zur BVD-Bekämpfung im Interesse der bäuerlichen Rinderhalter.

Letztendlich darf man, glaube ich, Folgendes zum Thema Milch sagen: Erstens ist es richtig, dass wir die Schulmilchbeihilfe geben. Zweitens ist es richtig, dass wir die Quotenaufstockung vornehmen. Uns wäre es lieber gewesen, sie wäre europaweit nicht gekommen. Aber wir wissen natürlich, dass der Markt international spielt, und wenn ganz Europa, wenn alle Mitgliedstaaten rund um Österreich die Quotenauf­stockung tatsächlich an die Bauern weitergeben, dann ist es nur recht und billig und richtig, dass auch die österreichischen Bauern mit dieser Quotenaufstockung betraut werden und diese auch durchgeführt wird, weil es sonst einen wirtschaftlichen Nachteil, einen Wettbewerbsnachteil für die Bäuerinnen und Bauern in unserem Land bedeuten würde.

 


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