Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 194

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milchaktion erleichtert wird, können wir das nur zusätzlich unterstützen. Ich hoffe, dass die neu eröffneten Chancen auch tatsächlich wahrgenommen werden.

Nun noch zum Bereich Weinwirtschaft: Auch hier in Österreich, das wurde bereits gesagt, sollten – sie müssen nicht, aber sollten – bis zu 8 Prozent der Weinbauflächen gerodet werden. Wichtig ist, das möchte ich noch einmal unterstreichen, dass wir in Österreich selbst entscheiden können, wo gerodet werden kann und wo gerodet werden darf. Entscheidend ist auch, dass auch neue Anbaugebiete möglich sind und dass das Geld, das bisher sinnlos verschleudert wurde, in die Bewerbung von wertvollen Qualitätsweinen geht. Kurz: Wir können nach wie vor selbst über die Zukunft unserer Weinbaukulturen und damit auch über die Weinqualität entscheiden.

Zu guter Letzt möchte ich einen kurzen Dank an unseren Agrarsprecher, Kurt Gaßner, richten, für seine gute Nerven – selbst Traktoren, die vor dem Parlament oder wo auch immer auffahren, können ihn nicht aus der Ruhe bringen – und für seine klare Positionierung, sodass zunehmend auch in der Agrarpolitik – und das möchte ich unterstreichen – erste Ansätze einer soliden Koalitionsarbeit erkennbar sind. Kurt Gaßner ist Garant dafür, dass kleine Bauern nicht auf der Strecke bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)

Unser Ziel, meine Damen und Herren, ist und bleibt: Mehr Gerechtigkeit und gerech­tere Verteilung der Fördermittel im Agrarbereich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.34.46

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde auch zur Reform der EU-Weinmarkt­ordnung sprechen. Im letzten Dezember ist es den Landwirtschaftsministern gelungen, eine politische Einigung für diese Reform zu bekommen. Es war Handlungsbedarf gegeben. Das hat der Herr Bundesminister bereits ausgeführt. 450 Millionen € wurden für die Verwertung unverkäuflicher europäischer Weine aufgewendet, und dieses Geld kann jetzt, kann künftig in Vermarktungsaktivitäten für Qualitätsweine fließen.

Ich bin auch ein bisschen vom Herrn Abgeordneten Pirklhuber enttäuscht, der sich normalerweise sehr genau mit den Materien auseinandersetzt (Abg. Öllinger: Tut er auch!), aber auch von den Abgeordneten Klement und Haimbuchner, die ganz spezi­fisch die Rodung angesprochen haben. Sie wissen, dass ursprünglich im Entwurf dieser Weinmarktordnung 400 000 Hektar Rodungsfläche in Europa enthalten waren, die auf weniger als die Hälfte herunterverhandelt werden konnten, dass 4 000 Hektar davon auf Österreich entfallen und dass es für Österreich nicht notwendig ist, diese 4 000 Hektar zu roden. Sie wissen auch ganz genau, dass derzeit die Beratungen bezüglich der Durchführungsverordnungen im Verwaltungsausschuss Wein stattfinden, die sich auch mit den Rodungskriterien auseinandersetzen.

Österreich wird ganz spezifische Ausnahmeregelungen haben, und zwar werden Hang- und Steillagen ausgenommen werden können; ab einer Höhenlage von 500 Metern wird nicht gerodet werden müssen und auch Weingärten ab einer Hang­neigung von 25 Prozent werden nicht gerodet werden müssen. Ganze Gebiete, wie das Kremstal, das Kamptal, die Wachau und die Steiermark werden von der Rodung ausgenommen sein. Es wird vor allem auch aus Umweltgründen möglich sein, 1 520 Hektar Weingärten von der Rodung auszunehmen.

 


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