Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 227

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Daher kann ich nur appellieren: Überprüfen wir alle Steuern und Gebühren laufend auf ihre Durchführbarkeit! Und wenn der bürokratische Aufwand die möglichen Einnahmen übersteigt, dann sollte man den Mut haben, diese sofort abzuschaffen und nicht in zwei, drei Jahren. (Beifall bei der FPÖ.)

19.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 625/A dem Finanzausschuss zu.

19.21.1711. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979, geändert wird (635/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller. (Abg. Pendl: Da stimmt etwas nicht!) Falsch! Einen Moment! Ich war zu schnell, was mir öfters passiert. Ich bitte um Ent­schuldigung.

Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mayerhofer. – Bitte.

 


19.22.15

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben uns heute Vormittag schon zur Genüge mit Tilgungsfristen befasst. In meinem Antrag geht es um die Tilgungsfristen im Beamten-Dienstrechtsgesetz, genau gesagt bei den Disziplinarbestrafungen. Im gegenständlichen Fall haben wir es mit dem besonders gelagerten Umstand zu tun, dass es in diesem Bereich keine Normierungen bei den Bestrafungen gibt.

Ich habe hier einmal ein besonderes Beispiel von einem Exekutivbeamten gebracht, der 1 100 € an Disziplinarstrafe dafür bezahlt hat, dass er die falsche Jacke angehabt hat. Diese Bestrafung, sage ich, diese Bemerkung findet sich in einem Disziplinarakt wieder, und dies jahrzehntelang, und kann einem Beamten, natürlich auch jedem Exekutivbeamten, Justizwachebeamten, später einmal, wenn er um Teilnahme an einem Führungskurs, an einem Fachkurs oder auch nur um Versetzung in eine andere Dienststelle ansucht, zum Nachteil gereichen, obwohl er vielleicht jahrzehntelang tadellos Dienst versehen hat.

Schade, dass meine Exekutivbeamtenkollegen Norbert Kapeller und Fazekas nicht hier sind; nur Kollege Pendl ist hier. Ich bin überzeugt davon, dass sich diese Abgeord­neten im Ausschuss besonders einsetzen werden und dann meinem Antrag beitreten werden, damit wir dieses Unrecht beseitigen. Wir haben auf der einen Seite Tilgungs­fristen und für alles eine Regelung und eine Bestimmung in diesem Land, allerdings nicht in diesem Fall. Hier könnten Sie mit dazu beitragen, dass wir mehr Zufriedenheit im Bereich der Beamten schaffen, insbesondere der Exekutivbeamten und Justiz­wachebeamten. Im Hinblick auf die EURO brauchen wir große Zufriedenheit. Mehr


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