festgestellt wurde, dass hier eigentlich andere Zuständigkeiten gegeben sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Die Frau Präsidentin weiß das nicht! Das ist eine unzulässige Frage!) Aber es ist unsere Verantwortung auch im Finanzministerium, Herr Kollege Westenthaler, dass wir einerseits gemeinsam mit den Verantwortungsträgern der Selbstverwaltung, und zwar mit allen Verantwortungsträgern der Selbstverwaltung, eine möglichst effiziente Verwaltung sicherstellen, dass wir zweitens Gesundheitsleistungen nach wie vor frei, unabhängig von Alter oder Region, anbieten und dass wir drittens selbstverständlich auch eine Beitragserhöhung vermeiden, weil diese ja lohnnebenkostenerhöhend wirken würde.
Daher verhandeln wir derzeit intensiv über beide Ziele: Effizienz- und Strukturänderung sowie Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierung. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Oberhauser, bitte.
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Herr Finanzminister, wie werden die Eckpunkte der vereinbarten Vermögenszuwachsbesteuerung, die zur nachhaltigen Finanzierungssicherung vereinbart werden, aussehen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Erstens, Frau Abgeordnete: Es gibt bereits eine derartige Besteuerung, das wissen Sie. Wer Aktien innerhalb des ersten Jahres nach Erwerb verkauft und daraus Gewinne erzielt – da ist die Einkommensteuer bereits jetzt wirksam. Die Grundüberlegung ist beispielsweise, diese Frist auszuweiten.
Gleichzeitig gibt es aber drei sensible Bereiche, wo es Ausnahmen geben wird. Das eine ist die Frage der Altersvorsorge, weil es ja widersinnig wäre, dass der Staat Altersvorsorge anreizt und dann gleichzeitig belastet. Zweite Ausnahme: Eigenheim – ob Eigentumswohnung oder klassisches Familieneigenheim. Die dritte Ausnahme ist die sehr sensible Kategorie Grund und Boden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Was bleibt dann übrig?)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Obernosterer, bitte.
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Die Sanierung der Krankenkassen ist eine der großen Aufgaben dieser Regierung.
Herr Vizekanzler, meine Frage: Wie werden Sie sicherstellen, dass die von den Sozialpartnern einvernehmlich festgelegten finanziellen Rahmen der Krankenkassensanierung zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens tatsächlich erreicht werden?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter, ich bin ein Verfechter der Selbstverwaltung. Selbstverwaltung heißt Selbstverantwortung. Das heißt, in erster Linie liegt die Verantwortung bei den Partnern, die dieses System tragen, das sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehungsweise in der Landwirtschaft die Vertreter der Bauern. Dort liegt die Hauptverantwortung.
Zweitens: Wir brauchen eine Struktur, damit sich die Entscheidungen der einzelnen Träger tatsächlich im vereinbarten Rahmen halten.
Drittens: Es gibt Ideen wie beispielsweise, dass Wirtschaftsprüfer auch die Abschlüsse der Kassen überprüfen, damit wir durch derartige Elemente auch zusätzliches Know-how in das System einbringen.
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