Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 148

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die mit dieser Materie befasst sind, genauso gegangen ist wie mir. Es beginnen, so wie immer, wenn das Apothekengesetz aus der Lade herausgeholt wird und auf den Tisch der Verhandlungen kommt, zwei Lobbys massiv anzulaufen. Die eine ist die Ärztekam­mer, und die andere ist die Apothekerkammer, und dann kommen natürlich auch die Kolleginnen und Kollegen, die zum Teil in ihrer Verantwortung als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch dafür zu sorgen haben, dass wir – und damit sind wir beim ländlichen Raum – auch im ländlichen Raum die Versorgung der Menschen mit Medi­kamenten sicherstellen können.

Der ländliche Raum ist zwischen Hausärzten mit Hausapotheken und öffentlichen Apo­theken aufgeteilt, und die letzte Novelle des Apothekengesetzes hat es geschafft, einen friedlichen Gleichstand zwischen diesen beiden zu schaffen. Wir haben uns dahin gehend entschlossen, dass wir gesagt haben, für uns ist es wichtig, dass die Menschen möglichst wohnortnahe und möglichst unkompliziert zu ihren Medikamenten kommen. Da wir nicht wollten, dass im Zuge einer jetzt gerade diskutierten Gesund­heitsreform irgendwelche Präjudize mit der Novellierung dieses Apothekengesetzes geschaffen werden, haben wir uns gemeinsam darauf verständigt, dass wir eine Aus­schussfeststellung haben wollen, in der darauf hingewiesen wird, dass es uns beson­ders wichtig ist, auch bei der Gesundheitsreform, die jetzt kommt, darauf zu achten, dass die Versorgung der Menschen im ländlichen Raum mit Medikamenten möglichst wohnortnahe und möglichst unkompliziert gemacht wird, und dass wir darauf auch unser Augenmerk zu legen haben. Das wurde mehrheitlich beschlossen.

Ich denke, die Novelle ist, wie gesagt, eine technische Novelle, die Ausschussfeststel­lung halte ich für sehr wichtig, weil es, glaube ich, zeigt, dass der Regierung die Men­schen im ländlichen Raum und deren Gesundheit besonders wichtige Themen sind. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grü­newald. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.34.13

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich komme auch zum Apothekengesetz, wobei ich sa­gen muss, gerne würde ich hier über die Themen, die Kollege Rasinger angesprochen hat, reden, nur ist es so, dass Öffentlichkeit auch eine EU-Richtlinie hat, der Österreich nachkommt, obwohl das Ganze jetzt nichts ungeheuer Spannendes bringt. Die span­nenden Themen finden hier wenig Raum und Platz, werden entweder vertagt oder end­erledigt, wie man so schön sagt, im wahrsten Sinne des Wortes – auch das sollte ein­mal Gegenstand der Debatte sein.

Das Apothekengesetz regelt die Anerkennung von EU-Diplomen bei Apothekerinnen und Apothekern. Es regelt die Freizügigkeit der beruflichen Niederlassung. Das ist gut. Auch MigrantInnen haben hier nun Chancen, da lediglich ausreichende Deutschkennt­nisse benötigt werden, was nach EU-Legislative heißt, dass systematisierte Tests oder Fragebögen da nicht zulässig sind.

Dass es einen Ausweis für berufsberechtigte Apothekerinnen und Apotheker geben soll, ist, glaube ich, auch keine Minute des Redens wert. Aber als sehr positiv betrachte ich, dass etwas gefallen ist: Wenn früher eine Pharmazeutin oder ein Pharmazeut drei Jahre lang den Beruf nicht ausgeübt hat, erlosch die Berufsberechtigung. Das war von massivem Nachteil für Frauen, die gerade im Bereich der Apotheker und Apothekerin­nen einen sehr hohen Prozentsatz einnehmen und die nun von dieser Misere sozusa­gen befreit sind.

 


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