Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 155

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung – vorwiegend im ländlichen Raum – in der uns gewohnten und bekannten Qualität. Das ist ein Ziel, dem sich alle in diesem Bereich des Gesundheitssystems tätigen Akteure unterordnen und verpflichten müs­sen.

Die Medikamentenversorgung ist im Gesundheitswesen ein Paradebeispiel dafür, dass ein Zusammenwirken aller Beteiligten notwendig ist. Auch bei der Umsetzung der Ge­sundheitsreform ist besonders darauf zu achten. Vordergründig wirtschaftliche Interes­sen sollten dabei eigentlich zweitrangig sein. Die Versorgungssicherheit, die Medika­mentensicherheit, aber auch die Compliance der Patienten müssen gewährleistet sein. Das ist bei jedem Eingriff in das System zu beachten. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt ganz interessante Pläne, dort einzugreifen. Der soeben erwähnte Arzneimittel-Sicherheitsgurt ist zum Beispiel so ein Ansatz, der grundsätzlich sehr gut ist. Meiner Meinung nach sollten Interaktionen von Medikamenten jedoch möglichst schon in der Verschreibungsordination aufgedeckt werden. Die Verschreibung von Medikamenten, die Vermeidung beziehungsweise Beurteilung von Wechselwirkungen gehören aus meiner Sicht zusammen in eine Hand, und zwar in die Hand des Arztes.

Auch die in letzter Zeit diskutierte Wirkstoffverschreibung durch den Arzt oder die Ab­gabe des günstigsten Medikaments durch den Apotheker wäre aus ökonomischer Sicht sehr interessant, aber möglicherweise sind damit auch Unsicherheiten für die Patienten verbunden. Das sollte man auch bedenken und möglichst vermeiden. Die Medikamen­teneinnahme ist für die meisten Menschen ein sehr sensibles Thema, und es sollte alles vermieden werden, was den Patienten verunsichert.

Meine Damen und Herren! Letzten Endes muss auch bei der Medikamentenversor­gung der Mensch im Mittelpunkt stehen. In jedem Fall muss der Weg zwischen der ärztlichen Behandlung und der Arzneimittelversorgung ein möglichst kurzer und wohn­ortnaher sein, und im ländlichen Raum ist das durch ein fruchtbares Nebeneinander von Hausapotheken und öffentlichen Apotheken überwiegend ganz gut gewährleis­tet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

17.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 502 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.02.077. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (503 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (530 d.B.)

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite