Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 156

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.02.35

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Nachdem ich mich zuerst über allfällige Vor- und Nach­teile von Gesundheitsreformen ausgedrückt und mir beziehungsweise uns allen gesagt habe, dass Österreich eigentlich Europa-, vielleicht sogar Weltmeister im Gesundheits­wesen ist, möchte ich nun wieder in die Niederungen der normalen Gesundheitspolitik eintauchen und sagen: Eine dieser Niederungen beziehungsweise eines unter vielen ähnlichen Problemen, die wir ja zu Hunderten lösen müssen, ist zum Beispiel die No­velle des Epidemiegesetzes.

In dieser Novelle geht es darum – das ist ein kleiner Punkt und wird viele vielleicht gar nicht interessieren; es ist auch etwas undurchschaubar –, wie wir übertragbare Krank­heiten besser in den Griff bekommen können. Und besser in den Griff bekommen wer­den wir sie mit diesem Gesetz.

Das ist auch genau der Punkt, um den es uns in der Gesundheitspolitik geht: mit wenig Bürokratie etwas Gutes zu bewirken. (Beifall des Abg. Dr. Stummvoll.) Wir machen das jetzt datenschutzkonform, weil das ja sehr, sehr wichtig ist, beschleunigt, elektro­nisch – ein Zauberwort sozusagen – und kommen damit europäischen Berichtspflich­ten nach, indem wir ein neues Register schaffen. Damit sind wir dann voll eingegliedert in Europa, wo es ein Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten gibt, wo wir schneller Akutmeldungen machen können. Das heißt, wenn irgendwo im Mühlviertel – meinem Lieblingsort – oder irgendwo in Norddeutschland, im Westerwald oder sonst wo etwas auftritt, weiß man dann aufgrund des europäischen Registers – und zwar auf Knopfdruck –: Hoppala, da ist etwas passiert, da müssen wir eingreifen! – Früher war das eben nicht so.

Das Europäische Parlament mit seiner großen Weisheit hat das bereits 1998 gefordert; die EU-Mitgliedstaaten haben sich aber mit der Schaffung dieses Netzes für Überwa­chung und Kontrolle etwas Zeit gelassen. Jetzt aber gibt es das also, und es werden die Akutmeldungen über EDV ins Europäische Frühwarnsystem eingespeichert. War­nungen, Maßnahmen und so weiter werden dann wahrscheinlich viel schneller möglich sein, wenn eben eine große Infektionskrankheit, vor der wir uns fürchten müssen, aus­bricht. Kleine Bakterien haben oft große Wirkung, wie wir ja auch von jeder Grippewelle wissen.

Ziel ist es – wie immer –, für den Bürger da zu sein und etwas zu dessen Schutz zu tun, und zwar unbürokratisch und finanziell leistbar. Deshalb betrachte ich dieses Ge­setz, so klein es auch ist, als Beweis dafür, dass man auch im Kleinen etwas Gutes be­wirken kann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Das ist ja literarisch wertvoll!)

17.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Scha­sching. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.05.24

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Geschätzter Herr Kollege Rasinger, ich bin da ganz bei Ihnen: Auch wir wol-


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