Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 157

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len im Kleinen Gutes tun, wobei ich jedoch nicht glaube, dass wir in Österreich irgend­etwas bewirken können, wenn im Westerwald eine Epidemie ausbricht. Diese Ihre Darstellung, Herr Kollege Rasinger, hat mich eher zum Schmunzeln gebracht.

Ich meine aber, dass es wichtig ist, dass wir über mögliche Epidemien und deren Aus­wirkungen auch in Österreich rechtzeitig informiert werden. Ich begrüße daher gleich­falls dieses schöne, kleine Gesetz und die Schaffung eines Registers von Anzeigen meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten, das als Unterstützung für die behördlichen Aufgaben der Erhebung über und der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Epidemiegesetz und dem Tuberkulosegesetz dienen soll. Da sind wir ganz dabei und ganz dafür.

Was ich aber in diesem Zusammenhang auch ansprechen möchte, ist eine Fortset­zung der Diskussion, die wir im letzten Gesundheitsausschuss mit Ihnen, Frau Bundes­ministerin Kdolsky, geführt haben, wo es auch darum ging, die Sicherheit vor Übertra­gung von Infektionen im Lebensmittel- und Gastronomiebereich anzusprechen. Wir alle wissen, dass immer häufiger Meldungen auftauchen, wonach Gefahren durch Lebens­mittel nicht bei den Rohwaren – so zum Beispiel Geflügel, Eier, Fleisch oder Milch – ihren Ausgang nehmen, sondern von MitarbeiterInnen der Lebensmittel- oder Gastro­nomiebranche stammen. Das ist ein Faktum.

Nach dem Außerkrafttreten des Bazillenausscheidergesetzes, durch das Lebensmittel­unternehmerInnen und GastronomiebetreiberInnen gewisser Branchen zu regelmäßi­gen Vorsorgeuntersuchungen der MitarbeiterInnen verpflichtet wurden, ist das Thema Gesundheitsstatus in seiner Gesamtheit in die Eigenverantwortung der Unternehme­rInnen gerückt worden.

Dazu: Es mag schon sein, dass vor allem Großunternehmen in diesem Bereich bereits Vorsorge getroffen haben, aber es geht doch auch darum, den Fokus auf die kleinen Betriebe – und da vor allem auch auf die Gastronomiebetriebe – zu legen, die bei sol­chen Krankheiten sozusagen ein Ausgangspunkt sein können.

Im Klartext heißt das, dass die UnternehmerInnen, entsprechend dem jeweiligen Risi­ko, geeignete Maßnahmen zur Vorsorge zu treffen haben. Lebensmittel- und Gastro­nomiebetriebe sind aber nun einmal Gastronomiebetriebe – und nicht medizinische Diagnostikzentren. Daher wäre es notwendig, dafür Vorsorge zu treffen – diesbezüg­lich habe ich bei Ihnen, Frau Bundesministerin, Gesprächsbereitschaft gesehen (zu­stimmendes Nicken der Bundesministerin Dr. Kdolsky) – und sich mit dieser Thematik intensiv auseinanderzusetzen.

Ich begrüße es sehr, dass Sie diesbezüglich rasch in die Umsetzungsphase gehen wollen und lade alle – vor allem unseren geschätzten Koalitionspartner – dazu ein, mit uns gemeinsam einen Antrag einzubringen, damit diese Gesetzesmaterie in Angriff ge­nommen werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grüne­wald. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.08.38

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Diese Novelle des Epidemiegesetzes stellt einen wirklichen Fortschritt dar. Kollege Rasinger hat ja bereits erzählt, wie klein die Bakterien sind – aber wenn dann die Stunde des Sandmännleins kommt, kann ich sagen, dass wir noch kleiner sind.

 


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