Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 158

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Es geht dabei auch um ein Frühwarnsystem. Das ist kein Raketenschild, sondern völlig unspektakulär, aber man sollte doch fairerweise sagen, dass bei diesem Gesetz immer eine Balance zwischen Interessen der Datenschützer und gesundheitspolitischen und wissenschaftspolitischen Interessen gefunden werden muss. In diesem Fall würde ich wirklich glauben, dass die gesundheitspolitischen Interessen dafür stehen, Daten zu erfassen, und zwar Daten, die an und für sich selbstverständlich sind. Name, Geburts­datum und Geschlecht sollte man wissen. Die Daten werden aber verschlüsselt; das ist gesichert.

Die Zugriffsberechtigung ist eng gesetzt, und jeder Zugriff wird registriert. Ein kleiner Schwachpunkt dürfte sein, dass auch Bezirkshauptmannschaften Daten eingeben und Verfügungen hinsichtlich der Frage treffen können, wer Zugriff haben sollte. Der Lan­deshauptmann hat da etwas mitzureden, und nicht zuletzt das zuständige Ressort. Da wäre – ich phantasiere jetzt – eine zentrale Vergabe möglicherweise auch verwaltungs­sparend beziehungsweise zumindest sinnvoll gewesen.

Dass Sterbedaten erfasst werden sollen, ist wohl auch klar, weil das die Bedeutung einer Infektion wissenschaftlich klarlegt, ob nämlich Leute daran sterben oder nicht. Darauf kann man nicht verzichten. Ich glaube, es ist auch legitim, die Vorgeschichte einer Erkrankung oder einer Patientin zu erfassen, weil ohne diese die Erkrankung nur unzuverlässig verstanden wird.

Wir werden dieser Gesetzesvorlage daher zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

17.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belako­witsch-Jenewein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.10.57

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Auch wir werden diesem Gesetz unsere Zustimmung geben, selbstver­ständlich. Ich halte es für ein sehr wichtiges Gesetz, für eine Weiterentwicklung und eine weitere Verbesserung. Die kleinen Bakterien wollen wir klein lassen, aber, Frau Kollegin Schasching, es ist ja nicht ganz uninteressant, wenn man weiß, dass im Westerwald eine Epidemie ausgebrochen ist. Insofern ist es nicht ganz von der Hand zu weisen, aber es muss ja nicht gleich der Westerwald sein, es kann auch nahe der Grenzen sein. Wir haben bei der Masern-Epidemie erlebt, wie schnell in solchen Fällen Grenzen überschritten werden. Die Bakterien halten sich nämlich nicht an Staatsgren­zen. Insofern ist dieses Gesetz mit Sicherheit eine Verbesserung. Deshalb werden wir zustimmen.

Ich möchte nur noch kurz auf die Rede des Kollegen Donnerbauer – auch wenn er jetzt nicht im Saal ist – eingehen. Natürlich können wir jedes dieser Gesetze für sich debat­tieren. Ich habe das auch nicht direkt kritisiert in dem Sinne, dass diese Gesetze nicht wichtig wären; ich halte sie nur für relativ kleine Gesetze, und man hätte sie auch in einem debattieren können. Was ich hier generell kritisieren wollte, war, dass die Regie­rung keine Tagesordnung zusammengebracht hat. Aber das steht auf einem anderen Blatt, ich möchte darauf gar nicht weiter eingehen.

Selbstverständlich bekommt dieses Gesetz unsere Zustimmung. Jedes Gesetz hat natürlich auch so seine – ich sage jetzt einmal – Schwachstellen. Insgesamt ist es aber für uns sehr positiv, daher können wir dem zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


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