Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 159

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17.12.28

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Novelle zum Epidemiegesetz haben wir ein verbessertes Modell zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, von Infektionskrankheiten, weil hier ein elektronisches Register eingeführt wird. Dadurch werden die Meldezeiten verkürzt, um diese Krankheiten auch besser zu erfassen und auszuwerten.

Wir begrüßen dieses Gesetz. Es ist absolut im Sinne der Sicherheit der Patientinnen und Patienten, und es regelt – was auch ganz wichtig ist – die besser koordinierte Bundesländer übergreifende Vorgangsweise im öffentlichen Gesundheitsdienst. Ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Faktor, ein wesentlicher Ansatz, um der Ausbrei­tung von Infektionskrankheiten auch auf diese Weise entgegenzuwirken.

Die auch im Ausschuss vorgebrachten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, was die Zugriffsberechtigung zu und das Löschen von personenbezogenen Daten betrifft, konnten für uns geklärt werden. Meiner Anregung, gesetzlich festzulegen, dass Zu­griffe nicht nur im notwendigen Ausmaß, sondern lückenlos protokolliert werden müs­sen, wurde nicht Rechnung getragen, aber ich sage: Das Gesetz findet inhaltlich un­sere Zustimmung, weil es die Ausbreitung von Infektionskrankheiten weiter verhindern kann. Daher werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

17.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Eder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.14.21

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Verehrter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Die Meldepflicht für verschiedene anzeigepflichtige Infektions­krankheiten ist eines der wichtigsten Instrumente zur Verhinderung und Beherrschung von Seuchen. Infektionskrankheiten sind nach wie vor weltweit die häufigste Todes­ursache. Seit einigen Jahrzehnten nehmen sie auch in den Industrieländern wieder zu.

Gemeldet werden muss in Österreich eine relativ große Zahl an Erkrankungen. Wenn auch viele davon selten auftreten, so muss man wegen der erhöhten Mobilität und auch wegen der herrschenden Sorglosigkeit dennoch ständig auf der Hut sein. Die Meldepflicht sollte keine bürokratische Belastung und auch keine Hürde darstellen. Sie dient dem Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten, der Früherkennung sowie der Überwachung der regionalen epidemiologischen Lage. Nur dadurch sind ein rasches Einleiten der notwendigen Maßnahmen und die Information der Bevölkerung möglich. Ein schnelles Erfassen der Infektionsquellen und Kontaktstellen sowie ent­sprechende Maßnahmen, wie zum Beispiel Verriegelungsimpfungen, sind unumgäng­lich. Der Faktor Zeit spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Das Management der jüngsten Masernausbrüche etwa war vorbildlich. Die Behörden sind durchwegs zu Recht gelobt worden. Ein behördeninternes Register nach inter­nationalen Vorbildern soll jetzt die Arbeit und die Abstimmung der befassten Behörden, also auf der Ebene BH und Landesregierung, erleichtern. Möglicherweise gibt es da­durch auch positive Auswirkungen auf die Meldedisziplin, die auch international gese­hen durchaus besser sein könnte. So haben zum Beispiel laut einer Umfrage 50 Pro­zent der deutschen Ärzte noch nie selbst eine Infektion gemeldet. Nur 20 Prozent der Krankenhausärzte haben laut dieser Umfrage eine selbst diagnostizierte Infektion selbst gemeldet.

Zusammenfassend kann man sagen, dass dieses Register von allen Beteiligten zu Recht als Fortschritt gesehen wird. Es wird sicher einen guten Dienst tun. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

17.16

 


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