Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 160

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ehmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.16.48

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir beschäftigen uns in der vorliegenden Novellierung mit dem Epidemiegesetz, das heute geändert werden wird. Das eindeutige Ziel ist die Steigerung der Prävention beziehungsweise die Be­kämpfung von übertragbaren Krankheiten in Österreich.

Die Probleme, die sich damit ergeben, sind auf der einen Seite die Unterstützung der Behörden bei der Erhebung von übertragbaren Krankheiten nach dem Epidemiegesetz und dem Tuberkulosegesetz – und auf der anderen Seite die Notwendigkeit, dem Da­tenschutz gerecht zu werden.

Bis zur heutigen Novellierung war die Koordinierung der Länder bei bezirksübergreifen­den Ausbrüchen nicht geregelt. Ich erinnere nur an die jüngsten Ereignisse in Salz­burg, die Gott sei Dank gut ausgegangen sind. Die Problemlösung liegt darin, ein In­strument zu schaffen. In diesem Fall ist es eine Datenbank, die vom Ministerium betrieben wird und datengeschützte, aber behördeninterne Aufzeichnungen von anzei­gepflichtigen übertragbaren Krankheiten führt.

Ein weiterer Inhalt der Novellierung ist die Reduktion der Informationswege infolge einer EDV-gestützten Verarbeitung. Die verpflichtende Koordinierung der Landes­hauptleute ist bei übergreifenden Ausbrüchen zukünftig ebenfalls festgehalten. Die finanzielle Auswirkung wird aus meiner Sicht auch nicht besonders hoch eingeschätzt, da auf Landes- beziehungsweise Bezirksebene bestehende Behördennetze benützt werden können. Die Novellierung wird also nur eine kleine zusätzliche Belastung für die Bundesländer nach sich ziehen. In dieser Novellierung sind jedoch auch keine neu­en Informationspflichten für Unternehmen vorgesehen; Informationspflicht besteht so­wieso, aber jetzt eben eine gesetzlich geregelte und länderübergreifende.

Was haben wir in Wirklichkeit von der Novelle? – Ganz einfach: Aus meiner Sicht hat die Früherkennung von Infektionskrankheiten, abgesehen von der menschlichen Kom­ponente, auch einen großen volkswirtschaftlichen Nutzen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


17.18.59

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Als Gesundheitsministerin ist es mir natürlich ein besonders großes Anliegen, die österreichische Bevölkerung bestmöglich vor einer raschen Verbreitung von Infektionskrankheiten zu schützen. Ich denke, mit der daten­schutzkonformen Etablierung dieses behördeninternen Registers anzeigepflichtiger übertragbarer Krankheiten wird ein Instrument zur rascheren Bekämpfung und zur Verhütung von Infektionskrankheiten geschaffen.

Wir können hiermit vor allem die Reduzierung der Informationswege bewerkstelligen, Bekämpfungsmaßnahmen beschleunigen und damit die Bevölkerung effizienter und schneller vor der Verbreitung von Infektionserkrankungen schützen.

Des Weiteren muss ich schon auch darauf hinweisen – und das ist auch in unserer Po­sition innerhalb Europas und der Welt ein wichtiger Faktor –, dass die Erfüllung unserer bereits bestehenden Berichtspflichten erleichtert wird.

 


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