Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 161

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Das Register bietet unter anderem auch den Vorteil, dass an internationale Organi­sationen wie die World Health Organization oder auch die OECD die verpflichtend zu übermittelnden Daten – selbstverständlich in anonymisierter Form – regelmäßig, direkt und ohne zusätzlichen Bearbeitungsaufwand weitergeleitet werden können.

Dieses Register hat den Vorteil, dass nunmehr über die entsprechenden Schnittstellen beziehungsweise online die dort gespeicherten Daten jederzeit von dem sehr engen Kreis der Zugriffsberechtigten abgerufen werden können und dadurch die permanente Überwachung der epidemiologischen Situation, die Risikobewertung – ein wesentlicher Faktor auch in der Einschätzung solcher epidemischer Erkrankungen – und die rasche Intervention möglich gemacht werden. Wir haben gerade vor Kurzem in Österreich erlebt, wie schnell so etwas auftreten kann und wie notwendig dann so ein Instrument sein kann.

Abschließend möchte ich schon gerade im Hinblick auf die Masernepidemie in den ver­gangenen Wochen daran festhalten, dass nunmehr auch die Koordinierungsfunktion der Landeshauptleute bei bezirksübergreifenden Ausbrüchen von übertragbaren Er­krankungen ausdrücklich gesetzlich verankert wurde, was auch hier für die Prozess­optimierung einen ganz wesentlichen Schritt darstellt.

Frau Abgeordnete Schasching, herzlichen Dank! Ich glaube, dass das ein wesentliches Thema ist, von dem Sie gesprochen haben. Ich glaube auch, dass wir die Frage der Bazillenausscheider in den Gastronomiebetrieben und in den Lebensmittel verarbeiten­den und verkaufenden Bereichen beachten müssen und sollen und dass das sicher auch im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ein ganz spannendes, we­sentliches weiteres Thema sein wird. Dazu bekenne ich mich auch.

Ich möchte nur ein paar Richtigstellungen machen: Zur Abschaffung des Bazillenaus­scheidergesetzes 2001 darf ich darauf hinweisen, dass anhand unserer rezenten letz­ten Zahlen seither die Zahl der mikrobiologisch verifizierten lebensmittelbedingten Er­krankungen auf die Hälfte zurückgegangen ist. Im Jahr 2001 gab es 8 000 Fälle von Salmonellosen und im Jahr 2007 4 000 Fälle von Salmonellosen.

Der seit 2001 beobachtete leichte Anstieg des Campylobacter ist durch die seither erst­mals eingeführte Labormeldepflicht bedingt. Das Problem sind salmonellenkontami­nierte Eier und nicht der infektiöse Stuhl von Menschen.

Das heißt aber trotzdem nicht, dass wir nicht auf genau dieses Thema Rücksicht neh­men müssen und uns entsprechend auch dieser Thematik annehmen sollen, was wir auch im Zuge unserer nächsten Beratungen sicher weiter eingehend diskutieren wer­den. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Riener zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.23.41

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Mit der heute zu beschließenden Novelle zum Epidemiegesetz schaffen wir ein datenschutzkonformes Register – die Frau Bundesministerin hat das gerade ausgeführt – für anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten.

Wie wichtig und notwendig ein solches System ist, hat uns kürzlich eben der Ausbruch von Masern gezeigt. Durch die Mobilität der Menschen ist diese Form dieses Registers und diese rasche Reaktion bei Ausbreitung von Epidemien noch wichtiger geworden, weil es nämlich durch diese Mobilität eine Steigerung der Gefahrenmomente gibt.

 


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