Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 162

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Mit diesem System schaffen wir nun ein verbessertes Instrument zur rascheren Be­kämpfung. Die Bezirksverwaltungsbehörden sind verpflichtet, die Daten im Register zu verarbeiten.

Ich möchte dazu nur sagen: Sie haben bis jetzt auch Daten verarbeitet, Herr Kollege Grünewald, und ich kenne die Kollegen in den Bezirksverwaltungsbehörden, sie arbei­ten sehr gut! Ich glaube, dass sie das auch in Zukunft in dieser Form machen werden.

Teilweise bestehen aber auch Befürchtungen, dass mehr Personal in den Ländern notwendig sei. Aber ich glaube, dass unsere Frau Gesundheitsministerin dafür gesorgt hat, dass das Programm, also die Software so gut ausgebaut wird, dass eine einfache Handhabung möglich ist, ebenso wie der Datenabdruck inklusive Statistikerdaten auf Knopfdruck erfolgen kann.

In der Praxis war es in der Steiermark bereits so, dass bei bezirksübergreifenden Epi­demien sehr wohl eine Koordination über die Landessanitätsdirektionen stattgefunden hat. Diese Koordinationsfunktion ist nun für den Landeshauptmann festgeschrieben. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst bedanken, die immer wieder beweisen, dass sie in Krisensituationen wie auch sonst beste Arbeit leisten.

Auch wenn wir alle hoffen, dass dieses Gesetz möglichst wenig zur Anwendung kommt, hat unsere Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky für den Ernstfall ein gutes und sicheres Netz geschaffen und trägt somit zum Gefühl von mehr Sicherheit bei.

Apropos Bazillen beziehungsweise Viren: Frau Bundesministerin, ich wünsche Ihnen baldige Besserung bei Ihrer Verkühlung! (Bundesministerin Dr. Kdolsky spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Parnigoni.) – Sie spricht gerade, aber die bal­dige Besserung gilt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Alles Gute!)

17.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Franz ist die nächste Redne­rin. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.26.16

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Das ursprüngliche Gesetz aus dem Jahr 1950 kann man, obwohl immer wieder novelliert, als altertümlich bezeichnen. Gerade ein Gesetz, das unsere Gesundheit betrifft, ist auf den neuesten Stand zu bringen.

Wie uns in jüngster Zeit die Ausweitung der Masern und auch der Tuberkulose zeigte, verläuft eine Übertragung der Infektion blitzschnell. Es ist richtig, entsprechend den in­ternationalen Vorbildern übertragbare Krankheiten effizient zu bekämpfen. Ein rasches Handeln bei aufgetretenen Infektionen ist nur dann möglich, wenn eben durch ein elek­tronisches Meldesystem die Personen sofort erfasst werden können. Der Zeitfaktor spielt eine große Rolle.

So wird durch die geografische und automatisierte Zusammenfassung der Krankheits­fälle eine Ausbreitung gezielt verfolgt und natürlich auch gestoppt. Die Schaffung die­ses behördeninternen Registers anzeigepflichtiger übertragbarer Krankheiten basiert auf einer datenschutzkonformen Rechtsgrundlage.

In diesem Gesetz wird auch sichergestellt, dass geeignete, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um Missbrauch zu vermeiden. Eine Vernichtung, Veränderung oder Abfrage der Daten des Registers durch unberech­tigte Benutzer oder Systeme wird nicht möglich sein. Die Vertraulichkeit der Datenüber­mittlung ist somit durch entsprechende verschlüsselte Übermittlungsverfahren gewähr­leistet.

 


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