Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 154

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Ich freue mich, dass Sie angekündigt haben, dass die Gesundheitsreform kommt. Ich freue mich auf eine gemeinsame Diskussion im Herbst und glaube – oder hoffe –, dass da ebenso Einigkeit herrscht wie bei diesem Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Rauch-Kallat zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.56.15

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die heutige Gesetzesnovelle beschäftigt sich mit einer Anpassung des Apothekengesetzes an eine EU-Richtlinie. Es geht um die Ausbildung – um eine glei­che Ausbildung innerhalb der Europäischen Union. Letztendlich geht es um eine hohe Qualifikation von Apothekerinnen und Apothekern.

Hochqualifizierte Apothekerinnen und Apotheker leisten einen ganz wichtigen Beitrag zum hohen Standard des österreichischen Gesundheitswesens, denn nur sie können den Kundinnen und Kunden, den Patientinnen und Patienten garantieren, dass sie die richtigen Medikamente bekommen – nach der Verschreibung des Arztes oder aber durch Beratung in der Apotheke selbst, die ja unsere niedrigstschwellige Gesundheits­einrichtung ist. Bei kleinen gesundheitlichen Problemen wird die Patientin oder der Patient, die Kundin oder der Kunde qualifiziert beraten, denn keiner von uns geht bei Husten, Schnupfen oder Heiserkeit sofort zum Arzt, sondern zuerst in die Apotheke und holt sich ein entsprechendes Medikament.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber auch einmal mehr davor warnen, Medikamente über das Internet einzukaufen. Nicht nur, dass Ihnen nicht garantiert wird, dass Sie Ori­ginalmedikamente bekommen und nicht irgendein verpanschtes Zeug, es fehlt Ihnen auch die qualifizierte Beratung, die Ihnen die ausgebildete Apothekerin oder der ausge­bildete Apotheker bieten kann.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf ein sehr interessantes Projekt hinwei­sen, nämlich den Arzneimittel-Sicherheitsgurt, der sowohl in Wien als auch in Salzburg bereits ausprobiert wurde. Dabei hält die Apotheke über ein EDV-Programm fest, wel­che Medikamente der Patient bekommt – vielleicht auch von verschiedenen Ärzten –, und schaut, ob es Medikamente gibt, die zusammen eingenommen nicht verträglich sind beziehungsweise die durch gleichzeitiges Einnehmen schädlich für den Patienten sein können.

In diesem Sinne müssen auch wir unser Gesundheitssystem weiterentwickeln – auch mit der e-card. Ich bin überzeugt davon, dass die Apothekerinnen und Apotheker dazu einen weiteren ganz wichtigen Beitrag leisten werden. (Beifall bei der ÖVP, bei Abge­ordneten der SPÖ sowie der Abg. Haubner.)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dr. Eder zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.58.46

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Verehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Diese Regierungsvorlage beinhaltet Anpassungen im Apothe­kengesetz und im Apothekerkammergesetz, wobei die Inhalte ja, wie wir gehört haben, außer Streit stehen.

Interessant ist aber auch die im Ausschuss beschlossene Ausschussfeststellung über die Sicherstellung der Medikamentenversorgung. Dabei geht es um die Bewahrung der


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